Die SVP nimmt mit Befremden Kenntnis von der absurden Argumentation, mit welcher der Bundesrat die Durchsetzungsinitiative für teilweise ungültig erklären will. Der Bundesrat bestätigt, dass die Initiative materiell weder gegen das Non-Refoulement-Prinzip verstösst, noch gegen andere Bestimmungen des zwingenden Völkerrechts. Mit einer abstrusen verfassungstheoretischen Argumentation stellt er sich aber letztlich auf den Standpunkt, dass das zwingende Völkerrecht in der Verfassung durch den Verfassungsgeber nicht konkreter definiert werden darf. Damit soll einerseits im vorliegenden Fall eine zustande gekommene Initiative geschwächt werden, andererseits beschneidet der Bundesrat die Kompetenzen des Verfassungsgebers, also von Volk und Ständen, massiv. Die Obstruktion gegen die Ausschaffung krimineller Ausländer wird damit immer perfider und gefährlicher.
Die SVP nimmt mit Befremden Kenntnis von der absurden Argumentation, mit welcher der Bundesrat die Durchsetzungsinitiative für teilweise ungültig erklären will. Der Bundesrat bestätigt, dass die Initiative materiell weder gegen das Non-Refoulement-Prinzip verstösst, noch gegen andere Bestimmungen des zwingenden Völkerrechts. Mit einer abstrusen verfassungstheoretischen Argumentation stellt er sich aber letztlich auf den Standpunkt, dass das zwingende Völkerrecht in der Verfassung durch den Verfassungsgeber nicht konkreter definiert werden darf. Damit soll einerseits im vorliegenden Fall eine zustande gekommene Initiative geschwächt werden, andererseits beschneidet der Bundesrat die Kompetenzen des Verfassungsgebers, also von Volk und Ständen, massiv. Die Obstruktion gegen die Ausschaffung krimineller Ausländer wird damit immer perfider und gefährlicher.
Mit seiner Argumentation müsste der Bundesrat eigentlich auch Teile der geltenden Bundesverfassung für ungültig oder zumindest wirkungslos erklären. In allen jenen Bereichen nämlich, in denen die Verfassung Bereiche des zwingenden Völkerrechts berührt, dürften gar keine konkreten Definitionen vorgenommen werden. Dies würde unter anderem gerade das Non-Refoulement-Gebot betreffen, welches in Art. 25 der Bundesverfassung geregelt ist. Der Bundesrat schwingt sich mit seiner Argumentation auch in gefährlicher und anmassender Weise zum Verfassungsgeber auf, einer Aufgabe, die ihm gar nicht zusteht. Der Bundesrat will in Zukunft selber auslegen, was unter zwingendem Völkerrecht zu verstehen ist und damit nach Belieben nicht demokratisch legitimiertes internationales Recht, das durch irgendwelche ausländische Experten, Staatsrechtler und einzelne Richter formuliert wird, über schweizerisches Recht stellen. Der heutige Vorgang ist damit brandgefährlich für die direkte Demokratie und den Rechtsstaat.
Dieses internationalistische Machtspiel des Bundesrates wird einmal mehr auf dem Buckel der Bevölkerung ausgetragen Der Willen des Stimmvolkes, kriminelle Ausländer konsequent auszuschaffen, wird erneut missachtet und mit juristischen Spitzfindigkeiten verhöhnt. Das ist unwürdig und zutiefst undemokratisch.
Bundesrätin Sommaruga unterschlägt im Übrigen in allen heutigen Verlautbarungen, dass sie von der staatspolitischen Kommission des Nationalrates den Auftrag erhalten hat, die Ausschaffungsinitiative gemäss dem Inhalt der Durchsetzungsinitiative umzusetzen.