Medienmitteilung

SVP reicht Vorstoss zur Lösung des „too big to fail“- Problems ein

Die SVP-Fraktion hat heute eine Motion eingereicht, welche das noch immer ungelöste Problem, dass bei einer Bankenkrise die gesamte Volkswirtschaft mitgerissen würde, wirkungsvoll angeht. Dies ist…

Die SVP-Fraktion hat heute eine Motion eingereicht, welche das noch immer ungelöste Problem, dass bei einer Bankenkrise die gesamte Volkswirtschaft mitgerissen würde, wirkungsvoll angeht. Dies ist für die Sicherheit des Landes von grundlegender Bedeutung.

Für die Sicherheit des Landes ist es entscheidend, dass es keine Firmen gibt, welche zu gross sind, um im Notfall fallen gelassen zu werden (too big to fail). Mit verschiedenen Massnahmen wurden zwar in den vergangenen Jahren die Risiken, welche von einer Bankenkrise ausgehen, verkleinert. Noch immer würde aber eine systemrelevante Bank, sollte sie in gravierende Schwierigkeiten geraten, die Volkswirtschaft mitreissen, und der Staat wäre damit gezwungen, diese Banken zu retten, was im schlimmsten Fall zu einem Staatsbankrott führen könnte. Zudem greifen die für den Notfall vorgesehenen Massnahmen (geregelte Konkursabwicklung) nicht, vor allem nicht in der grenzüberschreitenden Abwicklung. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass das „too big to fail“-Problem gelöst wird. Die vorgeschlagene Motion verlangt insbesondere, dass die systemrelevanten Banken verpflichtet werden, die Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken einerseits von den Banken mit Eigenhandel andererseits zu trennen. Die heute eingereichte Motion beauftragt den Bundesrat, das „too big to fail“-Problem für systemrelevante Banken nach folgenden Grundsätzen zu lösen:

  1. Grundsätzliche Trennung der Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken einerseits von den Banken mit Eigenhandel andererseits.
  2. Die Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken betreiben das Spar-, Kredit-, Handels- und Vermögensverwaltungsgeschäft.
  3. Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken dürfen keinen Eigenhandel betreiben, können jedoch Emissionen von Aktien und klassischen Obligationen zum Zwecke der Unternehmensfinanzierung, sowie Schuldverschreibungen von Bund, Kantonen und Gemeinden auflegen.
  4. Die Schweizer Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken dürfen keine Kreditbeziehung zu ihren in- und ausländischen Tochtergesellschaften, welche Eigenhandel betreiben, unterhalten.
  5. Innerhalb von zwei Jahren ist die ungewichtete Eigenkapitalquote der Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken auf 6 Prozent zu erhöhen. Nach zwei Jahren wird eine allfällige Erhöhung überprüft.

Es hat sich gezeigt, dass von den anderen Parteien nur die SP das Problem ebenfalls erkannt hat. Deshalb hat man in Gesprächen nach gemeinsamen Lösungen gesucht. In den in der Motion aufgeführten Punkten 1 bis 4 ist man einig geworden und unterstützt diese Forderungen gegenseitig. In anderen Punkten ist es nicht zu einer Einigung gekommen. In Bezug auf das Eigenkapital sind die beiden Parteien lediglich übereingekommen, dass eine ungewichtete Eigenkapitalquote zu erreichen ist. In der Höhe konnte man sich nicht einigen. Die Vorstellungen der SP gehen von einer unrealistischen und nicht erreichbaren Höhe aus.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden