Die Gegner der Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung" haben heute ihre üblichen Schönfärbereien und irrenführenden Aussagen wiederholt. Selbst der Bundesrat musste vor kurzem zugeben, dass immer mehr Personen ohne Arbeitsvertrag in die Schweiz kommen, und dass die schweizerische Arbeitslosenversicherung bei einem Verlust der Stelle ab dem ersten Tag zahlen muss, wenn der Eingewanderte zuvor in irgendeinem EU-Land 12 Monate gearbeitet hat.
Die Gegner der Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung" haben heute ihre üblichen Schönfärbereien und irrenführenden Aussagen wiederholt. Selbst der Bundesrat musste vor kurzem zugeben, dass immer mehr Personen ohne Arbeitsvertrag in die Schweiz kommen, und dass die schweizerische Arbeitslosenversicherung bei einem Verlust der Stelle ab dem ersten Tag zahlen muss, wenn der Eingewanderte zuvor in irgendeinem EU-Land 12 Monate gearbeitet hat.
Die Antworten des Bundesrates auf Vorstösse und Anfragen der Nationalrätinnen Sylvia Flückiger
Sozialhilfe für schon bei ihrer Einreise arbeitslose EU-Bürger
und Yvette Estermann
Errechnung des versicherten Verdienstes und der Anzahl Taggelder
Beiträge ausländischer Arbeitslosenkassen
sind klar:
Ebenso irreführend sind die Verweise der Gegner der Masseneinwanderungsinitiative auf verschiedene volkswirtschaftliche Kennzahlen anhand willkürlicher Zeitvergleiche. Tatsache ist, dass beispielsweise das Bruttoinlandprodukt pro Kopf seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit im Jahr 2007 nicht mehr gestiegen ist (trotz EU-Erweiterung mit neuen Märkten). Schlicht falsch ist die Aussage, dass EU-Bürger nicht häufiger arbeitslos werden als Schweizer. Die Arbeitslosenquote lag Ende November 2013 bei EU-Bürgern bei 5,5%, bei Schweizern bei 2,3%. Zudem zeigt die heute veröffentlichte, neue Sozialhilfestatistik den starken Verdrängungseffekt im Bereich der Drittstaaten.
Die Initiativ-Gegner weichen einer Thematisierung der bestehenden Probleme als Folge der Masseneinwanderung konsequent aus. Stattdessen sprechen sie lieber von den Bilateralen Verträgen und drohen der Bevölkerung.
Tatsache ist jedoch: Die Initiative „gegen Masseneinwanderung" will weder einen generellen Stopp der Zuwanderung, noch verlangt sie die Kündigung der bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union (EU). Sie gibt dem Bundesrat aber den Auftrag, mit der EU Nachverhandlungen über die Personenfreizügigkeit und damit über die eigenständige Steuerung und Kontrolle der Zuwanderung zu führen. Eine massvolle und vernünftige Initiative, die am 9. Februar 2014 an der Urne Ihre Zustimmung verdient.