Medienmitteilung

SVP lehnt gefährliche politische Anbindung an die EU ab

Die SVP lehnt das heute vom Bundesrat verabschiedete Verhandlungsmandat für eine institutionelle Einbindung in die EU entschieden ab. Der Bundesrat will die Schweiz über diesen Weg in die EU führen. Mit einer dynamischen und zwingenden Übernahme von EU-Recht und einer Unterwerfung unter die EU-Gerichtsbarkeit sollen die Weichen für eine Integration in die EU gestellt werden.

Die SVP lehnt das heute vom Bundesrat verabschiedete Verhandlungsmandat für eine institutionelle Einbindung in die EU entschieden ab. Der Bundesrat will die Schweiz über diesen Weg in die EU führen. Mit einer dynamischen und zwingenden Übernahme von EU-Recht und einer Unterwerfung unter die EU-Gerichtsbarkeit sollen die Weichen für eine Integration in die EU gestellt werden.

Der Bundesrat gab kürzlich in einer Antwort auf eine Interpellation der SVP zu, dass es eigentlich keine nennenswerten Probleme bei der Auslegung und Anwendung der bestehenden bilateralen Abkommen mit der EU gibt. Dafür steht er offen dazu, dass es ihm im Grunde um die „Homogenität" des Rechts geht. Es geht ihm um die Angleichung an die Strukturen, Prinzipien und Normen der EU. Die letzten Beitrittshürden sollen schleichend beseitigt werden und der nächste Schritt ist der EU-Beitritt. Die SVP wird mit allen Mitteln gegen den Abschluss eines solchen Vertrages kämpfen. Die Schweiz ist nicht auf eine institutionelle Anbindung an die EU angewiesen. Hingegen zeigt das Verhalten gewisser EU-Funktionäre im Umgang mit der bevorstehenden Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative, dass die EU nicht gewillt ist, die politischen Traditionen und Grundsätze der Schweiz wie die direkte Demokratie zu respektieren. Man versucht auf ungebührliche Weise, mit Drohungen und Einschüchterungen auf die innenpolitische Entscheidungsfindung der Schweiz Einfluss zu nehmen. Solche Einflussnahme soll nun mit dem vorliegenden Verhandlungsmandat noch institutionalisiert werden.

Beschlüsse der APK berücksichtigen

Die aussenpolitische Kommission (APK) des Nationalrates hat im Rahmen der Konsultation durch den Bundesrat im Oktober dieses Jahres verschiedene Beschlüsse bezüglich des Verhandlungsmandates zu den institutionellen Fragen mit der EU gefasst. So hat der Bundesrat gemäss den Beschlüssen der APK vor den Verhandlungen der EU unmissverständlich darzulegen, dass die Schweiz der EU weder direkt noch indirekt beitreten wolle und auch nicht die Absicht hege, Mitglied des europäischen Binnenmarktes zu werden. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat der EU auch mitzuteilen, dass die Schweiz das EU-Beitrittsgesuch von 1992 als gegenstandslos betrachtet. Ebenso darf die Schweiz keine Verträge abschliessen, die ihre Souveränität einschränken. Sie darf sich nicht verpflichten, EU-Recht automatisch zu übernehmen und darf sich weder der EU- noch der EWR-Gerichtsbarkeit unterstellen. Da für den Bundesrat die Beschlüsse der APK nur unverbindliche Empfehlungen zu sein scheinen, doppelte die SVP mit einer in der Herbstsession eingereichten Motion nach und fordert den Bundesrat auf, die strategisch bedeutenden Beschlüsse des Parlaments in diesen Fragen ernst zu nehmen, zu verinnerlichen und der EU aktiv mitzuteilen.

Mit den heute eingeleiteten Verhandlungen mit der EU soll die Schweiz schleichend in die EU eingegliedert werden, soll fremdes Recht übernommen und fremde Richter über unser Land gestellt werden. Denn ein solches Abkommen bedeutet die dynamische Anpassung an die Entwicklung des EU-Rechts, die Regelung von Streitigkeiten, die Überwachung und Auslegung der Verträge bei fernen Gerichten und Institutionen, welche nicht von der Schweiz demokratisch legitimiert sind. Diese institutionelle Einbindung bedeutet eine dynamische oder auch mechanische, jedoch auf jeden Fall faktisch zwingende Übernahme von EU Recht. Dies widerspricht dem obersten Verfassungsauftrag der Wahrung der Unabhängigkeit und Souveränität unseres Landes.

 
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