Medienmitteilung

Missstände im Ausländerrecht müssen behoben werden

Die im Abstimmungskampf zur Masseneinwanderungsinitiative zu Tage getretenen Missstände in der Schweizer Migrationspolitik, wie auch das Ergebnis der Abstimmung vom Sonntag, haben gezeigt, dass im Ausländerrecht massive Mängel bestehen. 

Die im Abstimmungskampf zur Masseneinwanderungsinitiative zu Tage getretenen Missstände in der Schweizer Migrationspolitik, wie auch das Ergebnis der Abstimmung vom Sonntag, haben gezeigt, dass im Ausländerrecht massive Mängel bestehen. Die im Ständerat bereits behandelte Revision des Ausländergesetzes (Vorlage 13.030 zur Integration) ist der völlig falsche Ansatz. Mit dieser Vorlage wird ohne Verfassungsgrundlage versucht die Integration zu verstaatlichen. Anstelle, dass die Integration von den Ausländern gefordert wird, sollen teure bundesstaatliche Programme zur Integration von oben diktiert und dann von den Kantonen und Gemeinden umgesetzt und auch mitfinanziert werden. Deshalb wird die SVP am Freitag in der staatspolitischen Kommission des Nationalrates einen Nichteintretensantrag stellen. Sollte sie damit keinen Erfolg haben, wird sie einen Rückweisungsantrag zur vollständigen Überarbeitung im Sinne einer Verschärfung im Familiennachzug und bei der Bewilligungserteilung bzw. beim Bewilligungsentzug stellen.

Die SVP Vertreter in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) werden aber auch, sollte entgegen ihrem Willen auf das Gesetz eingetreten werden, rund 35 Anträge zur Verschärfung im Bereich des Familiennachzugs und des Bewilligungsentzuges einreichen. Aufgrund der grossartigen Versprechen der Mitteparteien vor der Abstimmung vom letzten Sonntag rechnet die SVP mit deren Unterstützung beim Rückweisungsantrag an den Bundesrat oder dann mindestens bei der Behandlung der Anträge.

Die Anträge der SVP beinhalten unter anderem folgende Forderungen:

Die Bedingungen für den Familiennachzug müssen verschärft werden:

  • Kurzaufenthalter und vorläufig Aufgenommene haben kein Recht auf Familiennachzug
  • Bei jeglichem Familiennachzug müssen Sprachkenntnisse vorhanden sein (eine Anmeldung zu einem Sprachkurs reicht nicht aus)
  • Nachgezogene erhalten grundsätzlich nur Aufenthalts-, keine Niederlassungsbewilligung (auch Kinder)
  • Familiennachzug ist für Ausländer nur möglich, wenn diese keine Sozial- oder Sozialversicherungsleistungen beziehen

Die Integrationskriterien müssen verschärft werden:

  • Integriert ist, wer

1. sich im Alltag in der am Wohnort gesprochenen Landessprache  gut verständigen kann

2. einer Erwerbstätigkeit oder einer Ausbildung nachgeht
3. keine Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen bezieht

  • Vorläufig Aufgenommene erhalten nur eine Aufenthaltsbewilligung wenn die Integrationskriterien erfüllt sind
  • Die frühzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung ist zu streichen

Bewilligungswiderruf (Ausweisung) muss erleichtert werden:

  • Bewilligungen werden konsequent widerrufen, wenn die Voraussetzungen gemäss Art. 62 resp. Art. 63 erfüllt sind (Sozialhilfeabhängigkeit, längere Freiheitsstrafen, falsche Angaben im Bewilligungsverfahren)
  • Nichteinhaltung von Integrationsvereinbarungen und Weigerung zur Integration führt immer zum Widerruf der Bewilligung (auch der Niederlassungsbewilligung)

Zusätzlich gilt es festzuhalten, dass der Auftrag des Stimmvolkes mit der Annahme der Volksinitiative gegen Masseneinwanderung klar ist: eine konsequente und rasche Umsetzung einer eigenständigen Steuerung der Zuwanderung durch Kontingente und die Neuverhandlung der Personenfreizügigkeit mit der EU. Die SVP wird nebst der aktiven Mitarbeit in den aktuellen Gesetzesprozessen in den Kommissionen auch in der Frühjahrssession weitere Vorstösse als Sofortmassnahmen zur Umsetzung der Beschränkung und auch zur Missbrauchsbekämpfung bei der Zuwanderung einreichen.

 
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