Medienmitteilung

Bundesgericht hebelt Ausländerrecht weiter aus

Das Bundesgericht hat in einem neuen Urteil wieder internationales Recht über Landesrecht gestellt. Die Folge: Jedem Flüchtling und vorläufig Aufgenommenen und in letzter Konsequenz wohl bald jedem…

Das Bundesgericht hat in einem neuen Urteil wieder internationales Recht über Landesrecht gestellt. Die Folge: Jedem Flüchtling und vorläufig Aufgenommenen und in letzter Konsequenz wohl bald jedem Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz muss in Zukunft der Familiennachzug gewährt werden, obwohl der Gesetzgeber dies im Ausländergesetz bewusst anders geregelt hat. Die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention stehe über dem schweizerischen Recht, so das Bundesgericht. Damit werden die schlimmsten Befürchtungen der SVP weiter bestätigt. Massnahmen zur Sicherung des schweizerischen Rechts sind zwingend und dringend. Hier erwartet die SVP nun auch die volle Unterstützung der FDP, weil mit dem gestrigen Bundesgerichtsentscheid deren Hauptpfeiler zur Begrenzung der Zuwanderung faktisch in sich zusammenfällt.

Obwohl die Schweiz vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nicht gerügt wurde, machte das Bundesgericht gestern im Rahmen eines Urteils einen Exkurs, der das ganze Ausländerrecht auf den Kopf stellt und die unkontrollierte Zuwanderung in unser Land weiter fördert. Der Familiennachzug kann in Zukunft bei Flüchtlingen, vorläufig Aufgenommenen und damit wohl bald auch bei anderen Personen, die lediglich über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen, kaum mehr eingeschränkt werden. Die vom Parlament bewusst erlassenen Schranken („Kann“-Formulierung im Ausländergesetz) werden vom Bundesgericht faktisch ausser Kraft gesetzt. Das Bundesgericht spielt sich damit erneut als Gesetzgeber auf und stellt internationales Recht über demokratisch legitimiertes Schweizer Recht.

Damit werden die Befürchtungen der SVP erneut bestätigt. Mit Verweis auf internationales Recht geben Bundesgericht, Bundesrat und Verwaltung die Hoheit der Schweiz über ihr eigenes Recht Schritt um Schritt auf. Dies darf nicht hingenommen werden. Die SVP hat deshalb vor einigen Wochen konkrete Vorschläge gemacht, wie die Schweiz in Zukunft ihr eigenes Recht behalten und eine demokratisch legitimierte Rechtsentwicklung sichern kann.

Um dies zu erreichen, muss aus Sicht der SVP

  • der Vorrang der Bundesverfassung gegenüber dem Völkerrecht in der Verfassung festgehalten werden, unter Vorbehalt des zwingenden Völkerrechts. Das zwingende Völkerrecht soll die einzige inhaltliche Schranke einer Verfassungsänderung bleiben;
  • die Angleichung von schweizerischem Recht an internationales Recht in der Verfassung, in einem Gesetz oder einem referendumspflichtigen Staatsvertrag vorgesehen sein (womit insbesondere einem autonomen Nachvollzug und einer automatischen Übernahme von EU-Recht Grenzen gesetzt werden);
  • bei Entscheiden internationaler Gerichte und Behörden sichergestellt werden, dass diese unabhängig sind und das Recht so anwenden, wie es ursprünglich galt (womit die Unterwerfung der Schweiz unter den Europäischen Gerichtshof ausgeschlossen wird);
  • das Zusammenspiel von Landesrecht und internationalem Recht durch klare, nachvollziehbare Grundsätze geregelt werden. Diese sind:
  1. Die Verfassung als die oberste Rechtsquelle der Schweiz geht dem internationalen Recht vor, unter Vorbehalt des zwingenden Völkerrechts.
  2. Neuere Gesetze gehen älteren Staatsverträgen vor. Umgekehrt gehen neuere Staatsverträge älteren Gesetzen vor, jedoch nur, wenn der Staatsvertrag dem Referendum unterstanden hat.
  3. Widersprüche zwischen Landesrecht und internationalem Recht werden dadurch behoben, dass (i) im Fall des Vorrangs des Landesrechts Staatsverträge neu ausgehandelt oder nötigenfalls gekündigt werden bzw. dass (ii) im Fall des Vorrangs des Völkerrechts das Landesrecht dem widersprechenden Staatsvertrag angepasst wird.

Die Vorschläge befinden sich derzeit in einer breiten parteiinternen Vernehmlassung. Eine Volksinitiative in diesem Bereich wird geprüft.

 
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