Medienmitteilung

Bundesgericht will Volk und Parlament entmachten

In einem in dieser Woche publizierten Entscheid hält das Bundesgericht fest, dass auch nicht zwingendes internationales Recht dem schweizerischen Recht vorzugehen habe. Gleichzeitig greift das…

In einem in dieser Woche publizierten Entscheid hält das Bundesgericht fest, dass auch nicht zwingendes internationales Recht dem schweizerischen Recht vorzugehen habe. Gleichzeitig greift das Gericht in einen laufenden Gesetzgebungsprozess ein. Für die SVP sind diese Interpretation und das Vorgehen des Bundesgerichts schockierend. Das Bundesgericht stellt letztlich die direkte Demokratie und die Souveränität des Landes in Frage. Gesetzgeber und Volk werden ausgeschaltet. Folge wäre ein umfassender Vorrang von internationalem Recht gegenüber Schweizer Recht und ein Richterstaat. Damit könnte nun auch eine Integration der Schweiz in die EU ohne Volksentscheid, alleine aufgrund einer sich anpassenden Rechtsentwicklung, von den Gerichten durchgesetzt werden.

Das Bundesgericht stellt in den Raum, dass es sich nicht an die Bundesverfassung gebunden sieht, wenn ein Konflikt mit dem nicht zwingenden Völkerrecht vorliegt. „Bund und Kantone beachten das Völkerrecht“, heisst es in der Bundesverfassung. Ebenso werden Bundesgesetze und Völkerrecht auf der gleichen Stufe erwähnt. Gemäss Bundesgericht soll nun aber das Völkerrecht fortan in jedem Fall – also nicht nur beim zwingenden Völkerrecht – über dem schweizerischen Recht stehen. Internationales Recht und internationale Verträge gingen also in Zukunft den Beschlüssen von Volk und Parlament vor. Die Schweiz hätte sich damit jeder Entwicklung von internationalem Recht zu unterwerfen. Richter werden somit letztlich zum Gesetzgeber, der eine Auslegung zugunsten von internationalem Recht vorzunehmen hat. Dies bedeutet eine grundlegende Änderung gegenüber dem bisherigen Verfassungsverständnis.

Diese Interpretation nahm das Bundesgericht in einem Exkurs im Rahmen eines Urteils vor, bei dem es eigentlich nur um die Frage der direkten Anwendbarkeit des Ausschaffungsartikels in der Bundesverfassung ging. Damit greift das Bundesgericht auch direkt in einen laufenden Gesetzgebungsprozess ein. Das Bundesgericht stellt sich auf den Standpunkt, dass ein zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafte verurteilter mazedonischer Staatsbürger nicht in sein Heimatland ausgewiesen werden darf.

Für die SVP wirft das Vorgehen des Bundesgerichts grundlegende Fragen auf. Das Bundesgericht verletzt mit seinem Vorgehen das Prinzip der Gewaltentrennung und schwingt sich zum Gesetzgeber auf. Die SVP wird alles daran setzen, dass sichergestellt wird, dass das Landesrecht in Zukunft nicht durch internationales Recht ausgehebelt werden kann. Volk und Parlament müssen weiterhin der Gesetzgeber in der Schweiz sein. Die SVP prüft nun, welche Schritte zur Sicherung dieses Prinzips notwendig sind.

 
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