Die SVP-Fraktion hat sich an ihrer heutigen Sitzung mit den Geschäften der laufenden Session befasst. Die Fraktion lehnt einen neuen Verfassungsartikel für eine „umfassende Familienpolitik“ ab…
Die SVP-Fraktion hat sich an ihrer heutigen Sitzung mit den Geschäften der laufenden Session befasst. Die Fraktion lehnt einen neuen Verfassungsartikel für eine „umfassende Familienpolitik" ab. Familienpolitik ist Sache der Kantone und Gemeinden. Die SVP setzt sich insbesondere für die Stärkung der Eigenverantwortung und die steuerliche Entlastung der Familie ein.
Ein solcher Verfassungsartikel bringt eine zusätzliche Bevormundung der Familie, schafft neue finanzielle Verpflichtungen für den Bund und drängt die Eigenverantwortung weiter zurück. Zudem kann er den spezifischen örtlichen und regionalen Gegebenheiten nicht gerecht werden. Unserem Föderalismus ist Sorge zu tragen. Der Ursprung dieses Begehrens liegt einzig und allein darin, dass die sogenannte befristete Anstossfinanzierung des Bundes für die Förderung und Errichtung staatlicher Kinderkrippen nicht unendlich verlängert werden kann, da eine entsprechende Verfassungsgrundlage fehlt. Die Familienpolitik und auch die Errichtung von Kinderkrippen ist eine private, allenfalls eine von den Gemeinden, Städten und Kantonen mitgetragene Initiative, da diese die Bedürfnisse vor Ort am besten kennen. Die SVP-Fraktion ist auch klar der Meinung, dass der Entscheid zwischen eigener bzw. fremder Kinderbetreuung nicht einseitig durch den Bund beeinflusst werden darf. Deshalb verlangt die SVP auch eine steuerliche Gleichbehandlung beider Formen der Kinderbetreuung. Sie wird in der Beratung einen entsprechenden Antrag von Nationalrat Toni Bortoluzzi unterstützen.