Medienmitteilung

Bankkundengeheimnis in der Schweiz muss weiter gelten

Der Bundesrat hat heute eine Vereinheitlichung des Steuerstrafrechts angekündigt. Es ist absehbar, dass er mit dieser Vorlage das Bankkundengeheimnis im Inland aufweichen und die Unterscheidung…

Der Bundesrat hat heute eine Vereinheitlichung des Steuerstrafrechts angekündigt. Es ist absehbar, dass er mit dieser Vorlage das Bankkundengeheimnis im Inland aufweichen und die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug aufheben will. Dagegen wird sich die SVP mit aller Kraft zur Wehr setzen.

Die SVP steht ohne Wenn und Aber zum Schutz der Privatsphäre und des Privateigentums der Bürger vor Übergriffen des Staates und Dritter. Sie hält deshalb am Bankkundengeheimnis fest, weil die Privatsphäre der Bankkunden auch in Zukunft geschützt bleiben soll. Das Bankkundengeheimnis bezweckt denn auch nicht den Schutz der Banken, sondern jenen der Bankkunden und ist ein zentraler Grundpfeiler unseres demokratischen Rechtsstaates.

Die SVP fordert auch die uneingeschränkte Beibehaltung der Unterscheidung von Steuerhinterziehung als Übertretung, welche mit einer Verwaltungssanktion (Steuerbusse) geahndet wird und Steuerbetrug als strafrechtlich relevantes Verbrechen. Die SVP wird jeglichen Versuch, eine gesetzliche Aufweichung dieser Unterscheidung im Inland herbeizuführen, bekämpfen. Es darf nicht sein, dass all jene, die bloss vergessen, etwas zu deklarieren, oder anderer Auffassung als die Steuerbehörden sind, dem Generalverdacht, betrügerische Handlungen zu begehen, ausgesetzt sind und strafrechtlich verfolgt werden. Dies wäre gleichbedeutend mit dem Ende der Selbstdeklaration und damit eines wichtigen Elements des Grundvertrauens zwischen Bürger und Staat. Die rechtliche Grundlage zur Ahndung von betrügerischem Handeln ist bereits heute ausreichend und bedarf keiner weiteren Verschärfung. Die SVP will keinen Steuer-Schnüffelstaat.

Die SVP stellt sich auch entschieden gegen eine materielle Steuerharmonisierung über diese Vorlage und einen weiteren Eingriff in die Kompetenz der Kantone.

 
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