Mit ihrem Entscheid, die Familieninitiative der SVP abzulehnen, hat die Wirtschaftskommission des Nationalrates einen diskriminierenden Entscheid gefällt und sich für eine Benachteiligung…
Mit ihrem Entscheid, die Familieninitiative der SVP abzulehnen, hat die Wirtschaftskommission des Nationalrates einen diskriminierenden Entscheid gefällt und sich für eine Benachteiligung der Familien, die ihre Kinder selber betreuen, ausgesprochen. Die gleichen Kreise, welche anlässlich der Volksabstimmung vom 3. März 2013 eine Verstaatlichung von Familien und Kindern im Rahmen des neuen Verfassungsartikels zur Familienpolitik fordern, zeigen damit ihr wahres Gesicht. Es geht ihnen darum, bestimmte Familienformen zu benachteiligen und schlecht zu machen. Die SVP hingegen, will alle Familien steuerlich entlasten und stärken.
Die Familieninitiative der SVP verlangt, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt wird, wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. Sie will damit die heute existierende Diskriminierung gegenüber all jenen Familien, die ihre Kinder selber betreuen und erziehen, beseitigen. Die nationalrätliche Wirtschaftskommission hat nun mit ihrem ablehnenden Entscheid zur Initiative klar gemacht, dass sie einseitig ein Familienmodell will, bei dem beide Elternteile arbeiten und ihr Kind durch bezahlte Dritte betreuen lassen. Die vollmundigen Aussagen von Christophe Darbellay und anderen CVP-Vertretern vom Samstag, 19. Januar 2013 in der NLZ haben sich einmal mehr in Luft aufgelöst. Genau in diese Richtung geht auch der Verfassungsartikel über die Familienpolitik, über den am 3. März 2013 abgestimmt wird. Die Verantwortung für die Erziehung und Betreuung der Kinder soll an den Bund übergehen. Die Familien, aber auch Kantone und Gemeinden werden ihrer Kompetenzen beraubt und dürfen in Zukunft nur noch für eine milliardenteure Zentralisierung bezahlen.
Die SVP setzt sich in allen Bereichen für eine Stärkung der Eigenverantwortung ein und bekämpft jede Tendenz, elterliche Pflichten an den Staat zu übertragen. Es kann deshalb nicht sein, dass Eltern vom Umstand, dass sie ihre Kinder fremd gegen Bezahlung betreuen lassen, steuerlich profitieren können, während Eltern, welche sich der Aufgabe der Kinderbetreuung selber stellen, von diesem Steuervorteil ausgeschlossen bleiben.
Die SVP wird weiter für ihre Familieninitiative kämpfen, genauso wie sie sich am 3. März mit voller Überzeugung gegen eine Verstaatlichung von Familien und Kindern stellt.