Medienmitteilung

Bundesrat muss rund um EU-Verhandlungen Klarheit schaffen

Die SVP-Fraktion hat sich an ihrer heutigen Sitzung mit Geschäften der laufenden Herbstsession der eidgenössischen Räte befasst. Sie wird eine dringliche Interpellation mit Fragen rund um das vom…

Die SVP-Fraktion hat sich an ihrer heutigen Sitzung mit Geschäften der laufenden Herbstsession der eidgenössischen Räte befasst. Sie wird eine dringliche Interpellation mit Fragen rund um das vom Bundesrat verabschiedete Verhandlungsmandat für eine institutionelle Anbindung an die EU einreichen. Für die SVP kommt es nicht in Frage, dass die Schweiz in Zukunft dynamisch EU-Recht übernimmt oder sich dem Europäischen Gerichtshof unterstellt. Die SVP-Fraktion fordert zudem den Ständerat auf, der SVP-Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ zuzustimmen. Die Schweiz braucht endlich wieder Instrumente, um die Zuwanderung zu steuern.

Das bundesrätliche Verhandlungsmandat mit der EU über eine institutionelle Anbindung lässt zahlreiche Fragen offen, die dringend beantwortet werden müssen. Für die SVP gibt es keine stichhaltigen Begründungen für diese Verhandlungen und schon gar nicht für das verabschiedete Mandat:

  • Welche konkreten Rechtsauslegungsprobleme sind bei den bilateralen Verträgen aufgetreten, dass ein neues Rahmenabkommen notwendig wird?
  • In welchen konkreten Dossiers sind Rechtsauslegungsprobleme entstanden? Wie wurden sie erledigt?
  • Wo erwartet der Bundesrat künftig Probleme bei der Rechtsauslegung?
  • Gibt es derzeit ungelöste Rechtsanwendungsfälle? Wenn ja, welche?
  • Warum bedient sich der Bundesrat weiter heimlichtuender Taktiken (Geheimgutachten, „non-papers“, verengende Konsultationen) im Umgang mit diesem heiklen, staatspolitischen und unsere Demokratie zu tiefst betreffenden Thema?
  • Wie wird die dynamische Übernahme von EU-Recht nach Vorstellung des Bundesrates im Rahmenabkommen aussehen?
  • Für welche bilateralen Abkommen soll das Rahmenabkommen gelten?
  • Was sind die Befürchtungen des Bundesrates in Bezug auf die Personenfreizügigkeit und das Landverkehrsabkommen, dass er diese Bereiche ausnehmen will?
  • Kann der Bundesrat versichern, dass in diesen Dossiers keine materiellen Zugeständnisse gemacht werden?
  • Spricht die jüngste Praxis des Bundesgerichts, dass auch nicht zwingendes Völkerrecht dem Landesrecht vorgeht, nicht dafür, dass eine Beurteilung durch den EuGH für die Schweizer Rechtsinterpretation verbindlich ist und daher selbst ein bewusster Entscheid des Parlamentes, die gesetzlichen Grundlagen entgegen der EU-Interpretation zu schaffen, keine konkreten juristischen und politischen Auswirkungen hätte?
  • Wie kommt der Bundesrat darauf, dass der EuGH nicht verbindlich richtet, sondern lediglich Gutachten erstellt?
  • Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass ein solches Rahmenabkommen von so grosser institutioneller Tragweite ist, dass ein obligatorisches Referendum gerechtfertigt ist?
  • Mit welchen konkreten Konsequenzen hat die Schweiz zu rechnen, wenn kein institutionelles Abkommen zustande kommt?

Mit einer dringlichen Interpellation wird der Bundesrat aufgefordert, noch in dieser Session zu diesen Fragen Stellung zu nehmen.

Im Zusammenhang mit der Revision des Bürgerrechtsgesetzes pocht die Fraktion auf ein konsequentes Vorgehen. Die Aufweichung der Vorlage durch die vorberatende ständerätliche Kommission in verschiedenen Punkten (Frist von 8 statt 10 Jahren Aufenthalt für Einbürgerung, erleichterte Einbürgerung, beschränkte Sprachkenntnisse als Voraussetzung) ist nicht annehmbar. Sollte sich diese Linie bei der weiteren Behandlung des Geschäfts durch die Räte durchsetzen, wird die SVP die Vorlage ablehnen.

Bei der Revision des Alkoholgesetzes fordert die Fraktion eine Rückweisung des Alkoholhandelsgesetzes. Es kann nicht sein, dass mit dieser Revision eine übermässige staatliche Bevormundung und prohibitive Tendenzen um sich greifen. Die Fraktion lehnt deshalb Mindestpreise, neue Verkaufsverbote oder anonyme Testkäufe ab. Gleichzeitig fordert sie, dass die Eigenverantwortung gestärkt wird. Dazu sollen beispielsweise die durch übermässigen Alkoholkonsum („Komatrinken“) anfallenden Kosten von den Verursachern oder ihren gesetzlichen Vertretern vollständig selber getragen werden.

 
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