Die heute vom Arbeitgeberverband präsentierte Analyse der Personenfreizügigkeit ist ein Musterbeispiel des offenbar bei den Verbandsfunktionären zunehmend um sich greifenden Realitätsverlustes. Seit Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit habe „keine Masseneinwanderung in die Schweiz" stattgefunden und auch der starke Anstieg des Ausländerbestandes sei nicht auf die Freizügigkeit zurückzuführen. Einmal mehr wurde auch die Mär von der hochqualifizierten Zuwanderung mit Blick auf die Bildungsabschlüsse der Zuwanderer aufgetischt und beklagt wurde das Fehlen von 16‘000 Ingenieuren in der Schweiz. Weshalb sind denn 2012 gerade einmal 42 Maschineningenieure aus der EU in die Schweiz eingewandert? Diese hätte man auch ohne Personenfreizügigkeit problemlos in die Schweiz holen können.
Die heute vom Arbeitgeberverband präsentierte Analyse der Personenfreizügigkeit ist ein Musterbeispiel des offenbar bei den Verbandsfunktionären zunehmend um sich greifenden Realitätsverlustes. Seit Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit habe „keine Masseneinwanderung in die Schweiz" stattgefunden und auch der starke Anstieg des Ausländerbestandes sei nicht auf die Freizügigkeit zurückzuführen. Einmal mehr wurde auch die Mär von der hochqualifizierten Zuwanderung mit Blick auf die Bildungsabschlüsse der Zuwanderer aufgetischt und beklagt wurde das Fehlen von 16‘000 Ingenieuren in der Schweiz. Weshalb sind denn 2012 gerade einmal 42 Maschineningenieure aus der EU in die Schweiz eingewandert? Diese hätte man auch ohne Personenfreizügigkeit problemlos in die Schweiz holen können.
Die heutige Medienkonferenz des Arbeitgeberverbandes schlägt alles Bisherige, was an Propaganda zugunsten der Personenfreizügigkeit präsentiert wurde. Die Argumentation nimmt zunehmend groteske Züge an und man fragt sich, ob die Verbandsfunktionäre wirklich glauben, was sie auftischen.
Seit Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU habe keine Masseneinwanderung in die Schweiz stattgefunden. Der starke Anstieg des Ausländerbestandes gehe in erster Linie auf verstärkte Zuwanderungen vor allem aus den nördlichen EU17/EFTA-Ländern und von ausserhalb Europas zurück, die Mitte der 1990er Jahre unter dem alten Kontingentsystem einsetzten und ihren Höhepunkt 2002 im Jahre des Inkrafttretens des Personenfreizügigkeitsabkommens erreicht hätten.
Die Realität auf der Basis der Ausländerstatistik des Bundesamtes für Migration sieht folgendermassen aus:
Seit der vollen Personenfreizügigkeit mit den alten EU-Ländern (EU-17) 2007 liegt die jährliche Zuwanderung im Durchschnitt bei gegen 80‘000 Einwanderern netto. Die entspricht Jahr für Jahr der Grössenordnung der Stadt Luzern oder über die letzten 5 Jahre der Stadt Zürich.
Die Zunahme des Ausländerbestandes ist dabei zu 90% auf die EU-Staaten zurückzuführen. Um dies festzustellen, reicht ein Blick in die jüngste Ausländerstatistik. 89,7% ist der genaue Anteil der Bestandesänderung, der auf die EU/EFTA-Staaten zurückgeht. Dass dabei die EU-17 Länder den grössten Anteil ausmachen, ist klar. Die Zuwanderung aus den neueren EU-Ländern war bisher noch immer kontingentiert, wobei sie mit dem schrittweisen Abbau der Kontingentsbeschränkung geradezu explodiert.
Die Mär von den hoch Qualifizierten
Entlarvt ist auch längst der Propagandatrick mit Verweis auf die vermeintlich hoch qualifizierte Zuwanderung bei einer reinen Betrachtung der Bildungsabschlüsse. Zuwanderer aus Ländern mit hoher Maturitäts- und Universitätsquote bringen logischerweise auch diese Abschlüsse mit. Doch was ist der genaue Nutzen dieser „hoch qualifizierten Zuwanderung", wenn man im Restaurant von einem Kellner mit einem Universitätsdiplom bedient wird oder der Teppichleger einen Maturaabschluss im Sack hat? Betrachtet man die effektiven Tätigkeiten, in welchen die Zuwanderer aus der EU aktiv sind, zeigt sich, dass allein 44% der Zuwanderung auf den Familiennachzug, auf Aus- und Weiterbildung, auf „nicht bestimmte Berufstätigkeit" und auf die Zuwanderung ohne Erwerbstätigkeit zurückgeht. Grosse Anteile gehen zudem ins Baugewerbe sowie in Küche und Service. Von den über 100‘000 Einwanderern aus der EU im vergangenen Jahr waren gerade einmal 42 Maschinen- und Verfahrensingenieure, 182 Informatikingenieure oder 1424 Ärzte. Das vom Präsidenten des Arbeitgeberverbandes beklagte Problem der fehlenden 16‘000 Ingenieure wird also durch die Personenfreizügigkeit offensichtlich nicht gelöst.
Widersprüche so weit das Auge reicht
Auch die heute präsentierte Studie bringt wenig Erhellendes. Zu den Aussagen in Sachen Wirtschaftswachstum und weiteren Faktoren gibt es auch Studien, welche genau das Gegenteil aussagen. So hat im vergangenen Jahr die Konjunkturforschungsstelle der ETH in einer Studie festgehalten „dass sich die Wachstumsraten des BIP (Bruttoinlandprodukt) pro Kopf vor und nach der Einführung der Personenfreizügigkeit nicht strukturell unterscheiden", und dass die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf das Durchschnittseinkommen – wenn mit dem BIP pro Kopf gemessen -„wohl eher gering" waren.
Auch Prof. Sheldon sollte sich entscheiden. Er hat noch im vergangenen Jahr in einer Studie festgehalten, dass die Zuwanderung längerfristig eher zu einer negativen Fiskalbilanz (Nettobeitrag den die Zuwanderer an den Staatshaushalt leisten) führen wird.
Bern, 6. Dezember 2013