Der heute vom Schweizerischen Arbeitgeberverband publizierte Vorschlag zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative ist in verschiedenen Punkten nicht mit dem von Volk und Ständen angenommenen Verfassungsartikel vereinbar. Die SVP fordert eine konsequente Umsetzung des Verfassungsartikels.
Die vom Arbeitgeberverband geforderte Ausnahme der Kurzaufenthaltsbewilligungen (heutige L-Bewilligungen) von der Kontingentierung ist gemäss Verfassung nicht möglich, ebenso wenig, wie eine Nicht-Berücksichtigung der Grenzgänger, welche von der Initiative explizit erfasst werden. Auch die vorgeschlagene Schaffung einer neuen Bewilligungskategorie („Ausnahmebewilligung“), welche von den Höchstzahlen ausgenommen wäre, würde eine wirkungsvolle Steuerung der Zuwanderung verunmöglichen und damit das Ziel der neuen Verfassungsbestimmung nicht erfüllen.
Die SVP betont erneut, dass die Umsetzung des Verfassungsartikels auf den bewährten Zulassungsregelungen aufbauen sollte, welche zwischen 1970 und 2002 galten. Lässt sich dieses bewährte System noch optimieren, wird sich die SVP nicht dagegen wenden, jedoch nur, wenn die Zuwanderung gemäss Verfassungsartikel begrenzt wird.
Der in der vergangenen Woche publizierte Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates zeigt zudem, dass dringend beim Vollzug und bei der Beschränkung der Sozialversicherungsansprüche angesetzt werden muss. Es kann beispielsweise nicht sein, dass über 20% der Personen, welche heute unter dem Personenfreizügigkeitsabkommen zum Zweck der Erwerbstätigkeit einreisen, gar keiner Arbeit nachgehen und teilweise dem Sozialstaat auf der Tasche liegen.