Gemäss Medienberichten von heute haben die Fachdiplomaten der EU weiterhin kein grünes Licht zu einem Verhandlungsmandat für institutionelle Fragen mit der Schweiz gegeben.
Gemäss Medienberichten von heute haben die Fachdiplomaten der EU weiterhin kein grünes Licht zu einem Verhandlungsmandat für institutionelle Fragen mit der Schweiz gegeben. Der Schweiz kann dies recht sein, denn es ist die EU, welche ein solches Abkommen will, das die Schweiz zu einer dynamischen Übernahme von EU-Recht und zur Unterwerfung unter die EU-Gerichtsbarkeit verpflichten soll. Die SVP wird eine institutionelle Anbindung an die EU, welche einem schleichenden EU-Beitritt gleichkommt, vehement bekämpfen.
Keinesfalls darf die Schweiz nun irgendwelche Konzessionen machen, um die Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen auf Seiten der EU in Gang zu bringen. Dies betrifft auch das Dossier Kroatien. Eine Vereinbarung, welche eine Personenfreizügigkeit mit Kroatien enthält, kommt nach dem 9. Februar ebenso wenig in Frage, wie irgendwelche anderen Konzessionen gegenüber der EU. Die unkontrollierte Personenfreizügigkeit wurde mit Annahme der Masseneinwanderungsinitiative beendet und ist durch eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung zu ersetzen. Kroatien können allenfalls Kontingente gewährt werden, wie sie im verhandelten Abkommen in einer Übergangszeit vorgesehen waren. Spätestens in drei Jahren ist die Zuwanderung aus Kroatien bezüglich Kontingentierung gleich zu behandeln wie jene mit anderen Staaten – EU inklusive. Der Bundesrat hat nun möglichst rasch ein entsprechendes Konzept zur Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Masseneinwanderungsinitiative vorzulegen.