Medienmitteilung

Integration ist kein Selbstbedienungsladen

Die SVP hat heute anlässlich einer Medienkonferenz ihr neues Positionspapier „Integration ist kein Selbstbedienungsladen“ den Medien und der Öffentlichkeit vorgestellt. Die im Papier…

Die SVP hat heute anlässlich einer Medienkonferenz ihr neues Positionspapier „Integration ist kein Selbstbedienungsladen" den Medien und der Öffentlichkeit vorgestellt. Die im Papier aufgestellten Forderungen werden von SVP-Parlamentariern in Form von Anträgen in die vom Bundesrat verabschiedete Vorlage zur Änderung des Ausländergesetzes eingebracht. Die parlamentarische Beratung des Gesetzes beginnt am 16. August 2013 in der Staatspolitischen Kommission des Ständerates. Die millionenteure, antiliberale, bürokratische und zentralistische Vorlage widerspricht dem im der Bundesverfassung verankerten Gebot der Selbstverantwortung sowie dem bei der Volksabstimmung zur Ausschaffungsinitiative klar geäusserten Volkswillen.

Volk und Stände haben im Jahr 2010 einen Integrationsartikel in der Verfassung klar verworfen und damit bestätigt, dass Integration keine Staatsaufgabe ist. Vielmehr ist sie von den Zuwanderern einzufordern und zu erbringen. Nun will der Bundesrat Integrationsförderung dennoch als Staatsaufgabe im Bundesgesetz für Ausländer verankern. Im Giesskannenprinzip sollen jährlich Hunderte von Millionen Steuerfranken von Bund, Kantonen und Gemeinden zur Förderung der Integration mittels Begrüssungsprogrammen, kostenlosen Integrationskursen und anderen interkulturellen Vermittlungsprojekten eingesetzt werden.

Dabei integrieren sich die meisten Zuwanderer in der Regel problemlos in die hiesige Gesellschaft, lernen die am Wohnort gesprochene Sprache, gehen einer Arbeit nach und halten sich an die geltende Rechtsordnung. Staatliche Förder-massnahmen sind für integrationswillige und motivierte Zuwanderer nicht not-wendig – im Gegenteil, sie könnten gar als Affront verstanden werden.

Zuwanderer, die sich weigern, die Sprache zu erlernen, sich nicht an die Schweizer Rechtsordnung sowie die hiesigen Gepflogenheiten halten und auf Kosten des Staates leben, sind nicht integrationswillig und haben in der Schweiz nichts verloren. Wenn jemand wie in seiner Heimat leben, keiner Arbeit nachgehen will und sich weder für die Bevölkerung noch für die Kultur der Schweiz interessiert, dann soll er auch wieder in seine Heimat zurückkehren oder erst gar nicht einwandern. Solche Zuwanderer, die es schliesslich nur auf unser Sozialsystem abgesehen haben, schaden nicht nur dem Zusammenhalt der Schweizer Bevölkerung und dem sozialen Frieden, sie schaden in erster Linie auch genau jenen Ausländern, welche sich wie oben beschrieben vorbildlich und selbstständig integriert haben und arbeiten. Diese kommen in Verruf und müssen sich in der Gesellschaft für ihre Landsleute rechtfertigen.

Obwohl diese Grundsätze in der Bevölkerung einen klaren Rückhalt geniessen, was die Annahme der Ausschaffungsinitiative und die Ablehnung des direkten Gegenvorschlages mit Integrationsartikel in der Bundesverfassung gezeigt ha-ben, steuert die Politik auf Bundesebene und in den meisten Kantonen in eine völlig andere Richtung. Staatliche Fördermassnahmen nach dem Giesskannen-prinzip, Zentralisierung der Integrationspolitik sowie der Auf- und Ausbau einer staatlichen Integrationsindustrie sind die Folgen. Ohne jegliche Wirkungsanalyse durchgeführt zu haben, werden in der Schweiz millionenteure Fördermassnahmen gefordert und teilweise bereits umgesetzt.

Integration ist keine Staatsaufgabe, sondern eine Konsequenz des Entscheides, sich die Schweiz als Lebens- und Arbeitsort auszusuchen. Daher wird die SVP die Gesetzesvorlage im Parlament klar ablehnen.

 

Die Forderungen der SVP:

 

  1. Die Zuwanderung ist zu bremsen und durch die Schweiz wieder eigenständig zu steuern.
  2. Integration ist keine Staatsaufgabe. Sie muss von den Zuwanderern eingefor-dert werden.
  3. Wenn sich ein Zuwanderer nicht integriert, d.h. sich weigert die am Wohnort gesprochene Sprache zu lernen, sich nicht an die Schweizer Gesetze und Ge-pflogenheiten hält oder auf Kosten des Staates lebt, ist ihm die Aufenthalts- oder auch die Niederlassungsbewilligung zu entziehen.
  4. Eine Niederlassungsbewilligung darf nur erteilt werden, wenn jemand tatsäch-lich integriert ist, in keinem Fall darf es aber einen Rechtsanspruch auf eine Niederlassungsbewilligung geben.
  5. Öffentliche Gelder zur Integrationsförderung sind zurückhaltend einzusetzen, da Integration nicht Staatsaufgabe ist und auch nicht vom Bund diktiert werden kann. Allfällige Mittel sind vor Ort in den Gemeinden und Städten zu sprechen und gezielt einzusetzen. Eine Aufstockung nach dem Giesskannenprinzip treibt nur den Auf- und Ausbau einer staatlichen Integrationsindustrie voran.
  6. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene reichen vollkommen aus. Die angestrebte Änderung des Ausländergesetzes ist unnötig, zentralistisch und kontraproduktiv und muss daher abgelehnt werden. Integrationsfragen sind auf Stufe Kanton und Gemeinde zu lösen.
  7. Jegliche Integrationsfördermassnahmen sind auf Ausländer mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht zu beschränken. Illegal Anwesende und deren Unterstützung sind nicht zu akzeptieren, geschweige denn zu legalisieren.
  8. Die Rechtsordnung und die christlich-abendländischen Werte sind im Gemein-wesen, im öffentlichen Leben und in der Schule zu achten.
  9. Gegen Profiteure und Sozialschmarotzer ist konsequent vorzugehen. In diesem Sinne sind auch die Austritte verschiedener Gemeinden aus der SKOS zu be-grüssen, damit diese auch finanzielle Sanktionen aussprechen können bei Miss-brauchsfällen. Wer die Sozialwerke missbraucht, hat unser Land zu verlassen – wie es Art. 121 der Bundesverfassung vorsieht.
 
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