Die heute vom Bundesrat verabschiedete, lange erwartete Beschleunigungsvorlage der Asylgesetz-Revision strotzt vor Blauäugigkeit und Schönfärberei.
Die heute vom Bundesrat verabschiedete, lange erwartete Beschleunigungsvorlage der Asylgesetz-Revision strotzt vor Blauäugigkeit und Schönfärberei. Ziel der Vorlage wäre es, die viel zu langen Verfahren zu verkürzen. Mit einer „Neustrukturierung des Asylwesens“ kündigt Bundesrätin Sommaruga zum wiederholten Mal an, die massiven Probleme im Schweizer Asylwesen endlich angehen zu wollen. Ob die angestrebten Ziele, die Verfahren zu verkürzen und 5‘000 Bundesplätze zu errichten (3‘600 mehr als heute), umgesetzt werden können, ist jedoch äusserst fraglich. Eines ist sicher: Die Rechte der Asylbewerber werden mit der unentgeltlichen Beratung und Rechtspflege einmal mehr ausgebaut. Damit einhergehend werden die Asyl-Industrie weiter aufgebläht und die Kosten massiv ansteigen.
Selbstverständlich begrüsst die SVP jegliche Beschleunigung der Verfahren, sie bezweifelt jedoch die diesbezügliche Wirksamkeit der vorliegenden Gesetzesänderung. Der vom Bundesrat hoch gelobte Testbetrieb in Zürich ist dabei vor allem schöngefärbte Augenwischerei. Dem Testzentrum wurden nur selektiv ausgewählte Fälle zugewiesen, welche unproblematisch und einfach zu behandeln waren. Gleichzeitig ist es personell massiv überdotiert, damit die Zahlen der Testphase möglichst eindrücklich erscheinen. Die Wirtschaftlichkeit ist dabei kaum gewährleistet – Kosten spielen anscheinend keine Rolle. Statt das Asylwesen zum wiederholten Mal umzustrukturieren, gilt es die bestehenden Gesetze endlich konsequent durchzusetzen und damit auch die Kantone zu entlasten.
Gegen kostenlose Rechtsberatung
Insbesondere wird sich die SVP mit allen Mitteln gegen den vorgesehenen generellen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung bzw. –vertretung für alle Asylsuchenden zur Wehr setzen. Die sich von den Rekursen alimentierende Asylindustrie wird mit Einsprachen und Verzögerungen dafür sorgen, dass die Beschleunigung eine Illusion bleibt – genauso wie die vom Bundesrat in Aussicht gestellten jährlichen Einsparungen. Bei den rund 548 Millionen Franken für die Bereitstellung der Unterkünfte wird es hingegen nicht bleiben. Die Kosten für das Asylwesen dürften in den kommenden Jahren massiv weiter steigen.
Gesuchszahlen herunterbringen
Anstatt die Attraktivität der Schweiz für Scheinflüchtlinge und Schlepperbanden zu senken, wird die Vorlage das Gegenteil bewirken. Um die Probleme effektiv anzugehen, muss der Anreiz für Personen, die unser System missbrauchen wollen, massiv gesenkt werden. Nur wenn diese Ursache des Asylchaos bekämpft wird, und somit auch die Gesuchszahlen gesenkt werden, können die restlichen Missstände wirkungsvoll angegangen werden. Doch die Senkung der Asylgesuche scheint für den Bundesrat keine erstrebenswerte Zielsetzung zu sein. Bei seinen Berechnungen geht er von jährlich 24‘000 Asylgesuchen aus. Anscheinend ist er nicht gewillt, eine Abnahme der Gesuche als Ziel zu definieren und entsprechende Massnahmen zu ergreifen.
Unrealistische Unterbringung
Mit seinen Annahmen braucht der Bund 3‘600 zusätzliche Unterbringungsplätze in neuen Bundeszentren. Wo diese Bundeszentren stehen sollen und welche Gemeinden solch offene Zentren mit einer Mindestgrösse von 350 Unterbringungsplätzen bei sich beherbergen sollen, lässt der Bundesrat offen. Damit ist auch klar, dass diese Reform – wenn überhaupt – erst in einem Zeitraum von mehreren Jahren greifen dürfte.
Wirkungsvolle Massnahmen ergreifen
Statt eines erneuten Papiertigers würden folgende Massnahmen schnell eine grosse Wirkung hin zu einer Verfahrensbeschleunigung und einer Attraktivitätssenkung für Asylmissbraucher entfalten:
Die SVP wird ihre Vorstellungen erneut in Form von Anträgen und Vorstössen in die Beratungen im Parlament einbringen.