Medienmitteilung

Wichtiger Schritt zur Ausschaffung krimineller Ausländer

Der Nationalrat hat heute einen wichtigen Schritt gemacht, damit die 2010 von Volk und Ständen angenommene Ausschaffungsinitiative endlich umgesetzt werden kann.

Der Nationalrat hat heute einen wichtigen Schritt gemacht, damit die 2010 von Volk und Ständen angenommene Ausschaffungsinitiative endlich umgesetzt werden kann. Eine klare Mehrheit des Rates ist der SVP gefolgt und hat sich bei der Umsetzung des Verfassungsartikels auf Gesetzesstufe auf den Wortlaut der „Durchsetzungsinitiative" der SVP gestützt. Die untaugliche Vorlage des Bundesrates orientierte sich hingegen am 2010 abgelehnten Gegenentwurf. Die SVP wird solange an der Durchsetzungsinitiative festhalten, bis auch der Ständerat Farbe bekennt und zeigt, dass er den Volkswillen respektiert. Die Durchsetzungsinitiative ermöglicht eine korrekte Umsetzung der Ausschaffungsinitiative über einen Volksentscheid, falls das Parlament die Umsetzung doch noch verweigern sollte.

Das Konzept der Durchsetzungsinitiative führt zur automatischen Ausschaffung krimineller Ausländer in ihre Heimatländer bei klar definierten Delikten gemäss Strafgesetzbuch:

  1. Eine Ausschaffung der Täter ist bei schweren Delikten (wie z.B. Mord, Raub, Vergewaltigung etc.) zu vollziehen, unabhängig davon, ob ein Täter vorbestraft war oder nicht.
  2. Eine Ausschaffung ist zudem vorgesehen bei notorischen, d.h. nicht belehrbaren Tätern, die wiederholt straffällig werden bei Delikten, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse beeinträchtigen (z.B. Bedrohung von Behörden, Raufhandel, einfache Körperverletzung etc.).
 
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