Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen

Die Parteigremien der SVP haben sich heute in Filzbach/GL getroffen. Der Zentralvorstand hat dabei zwei Parolen für die Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 abschliessend gefasst. Die Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ wurde einstimmig (69:0) zur Annahme empfohlen. Klar abgelehnt (58:13) wird der Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung. An der morgigen Delegiertenversammlung werden die Parolen zu den beiden anderen Abstimmungsgeschäften gefasst.

Beim neuen Verfassungsartikel über die medizinische Grundversorgung handelt es sich um einen direkten Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“. Die Bedeutung der Hausärzte für unser Gesundheitssystem ist unbestritten. Es ist jedoch ordnungspolitisch völlig verfehlt, in einer freien Wirtschaftsordnung einem einzelnen Berufsstand verfassungsmässige Einkommens- und Besitzstandsgarantien zu gewähren. Dies wäre ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer Staatsmedizin und muss im Interesse eines freiheitlichen Arztberufs und Gesundheitswesens entschieden abgelehnt werden. Um die Stellung der Hausärzte sowie deren Aus- und Weiterbildung zu stärken, braucht es keinen neuen Verfassungsartikel.

Die Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ verlangt, dass ein Straftäter, der aufgrund eines Sexualdelikts mit Kindern oder abhängigen Personen (z.B. Behinderten) verurteilt worden ist, das Recht verliert, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. Viele Pädophile sind Wiederholungstäter. Darum ist es wichtig, dass sie nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen, sei das im Beruf oder in der Freizeit. Nur mit dieser Initiative kann verhindert werden, dass Pädophile an Schulen, Behinderteninstitutionen oder in Sportvereinen tätig sind. Es ist nicht einzusehen, warum ein solcher Sexualstraftäter nach Verbüssung seiner Strafe eine Tätigkeit ausüben soll, welche ihn wieder in Kontakt mit potenziellen Opfern bringt. So können weitere Straftaten vermieden und die Zahl der Opfer gesenkt werden.

Die Parolen zu den beiden anderen Abstimmungsvorlagen, dem Gripen-Fondsgesetz sowie der Mindestlohn-Initiative werden an der morgigen Delegiertenversammlung in Näfels gefasst.

Die Parteigremien haben heute zudem der Rechnung 2013 der Partei sowie dem Budget 2014 zugestimmt sowie den Jahresbericht 2013 genehmigt.

 
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