Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Kontingente für Fachkräfte aus Drittstaaten zu kürzen.
Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Kontingente für Fachkräfte aus Drittstaaten zu kürzen. Statt wie im laufenden Jahr 8‘500 Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen, stehen im kommenden Jahr noch 6‘500 Bewilligungen zur Verfügung. In Anbetracht einer Zuwanderung von brutto rund 300‘000 Personen pro Jahr im Bereich der ständigen und nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung kommt eine Reduktion um 2‘000 Kontingente einem Tropfen auf den heissen Stein gleich.
Zudem löst der Bundesrat mit dieser Symbolpolitik kein einziges Problem im Zusammenhang mit der ausser Kontrolle geratenen Zuwanderung. Zum einen kommt der überwiegende Teil der heutigen Masseneinwanderung aus der EU. Zum anderen liegt das Problem bei den Drittstaaten nicht bei den Fachkräften. Nur gerade 10% der Einwanderung aus Drittstaaten in die ständige Wohnbevölkerung entfällt auf Personen mit einer Erwerbstätigkeit! Angesetzt werden müsste vielmehr bei den 90%, die unter anderen Titeln, z.B. im Bereich des Familiennachzugs, in die Schweiz einwandern.
Für die SVP ist deshalb klar, dass die Verfassungsbestimmung zur Steuerung der Zuwanderung, die am 9. Februar von Volk und Ständen angenommen wurde, nun rasch und konsequent umzusetzen werden muss, inkl. einer Beschränkung des Familiennachzugs und der Ansprüche im Bereich der Sozialwerke. Das bedingt zwingend auch eine Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU.
Nur so kann die Schweiz eine effektive und umfassende Steuerung der Zuwanderung zurückgewinnen.