Medienmitteilung

Parlament huldigt fremden Richtern

Für die SVP ist es ein bedenkliches Zeichen, dass das Parlament heute im Nationalratssaal eine unkritische Feier zum 40. Jahrestag der Ratifikation der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch die Schweiz durchführt.

Für die SVP ist es ein bedenkliches Zeichen, dass das Parlament heute im Nationalratssaal eine unkritische Feier zum 40. Jahrestag der Ratifikation der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch die Schweiz durchführt. Im Zentrum steht eine Rede des Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Der Inhalt der EMRK bildete bei deren Unterzeichnung weitgehend die bisherige Rechtstradition der Schweiz im Bereich der Menschenrechte ab und ist als solche auch nicht bestritten. Hingegen wurde die Konvention in den letzten 40 Jahren durch die Praxis und Rechtsprechung der Richter in Strassburg laufend dynamisch weiterentwickelt und verpolitisiert.

Die expansive Auslegung der Konvention schränkt die Selbstbestimmung der Schweiz bei der Durchsetzung ihrer demokratisch zustande gekommenen Verfassungsbestimmungen und Gesetze immer mehr ein. Unter dem Deckmantel der Menschenrechte kann nicht einmal mehr ein schwer krimineller Ausländer in seine Heimat ausgeschafft werden. Die Volksrechte werden durch die Entwicklung des EGMR mehr und mehr eingeschränkt. Sie gehören jedoch aus Sicht der SVP zu den wichtigsten Rechten, welche die Menschen in der Schweiz haben und müssen entsprechend geschützt werden. Genau diese fragwürdige Entwicklung wird heute vom Parlament noch gefeiert. Damit auch in Zukunft Schweizer Recht über fremde Richter gestellt werden kann, wird die SVP demnächst eine Volksinitiative in die Vorprüfung durch die Bundeskanzlei geben.

Über das eigene Recht bestimmen

Es darf nicht sein, dass die Schweiz die Frage, welches Recht im eigenen Land gilt, an ausländische Gerichte und Organisationen delegiert. Die selbstherrliche, sogenannte dynamische Entwicklung und Auslegung der EMRK durch den EGMR ist deshalb grundlegend zu hinterfragen. Die Auslegung der Konvention ist keinerlei demokratischen Mechanismen unterstellt, sondern entspricht einer modernistischen Verpolitisierung der Gerichte und der ganzen Rechtsordnung im Sinne der Gleichmacherei unter dem Deckmantel der Menschenrechte. Die Schweiz muss diesbezüglich ihren Handlungsspielraum zurückgewinnen, damit auch in Zukunft die direkte Demokratie und die Selbstbestimmung erhalten bleiben. Denn der Bundesrat strebt weitere Delegationen der Rechtsetzung an ausländische Organisationen und Gerichte an, z.B. mit dem in Verhandlung befindlichen institutionellen Abkommen mit der EU. Damit biedert sich die Classe politique in immer unerträglicherer Weise bei fremden Mächten und internationalen Organisationen an. Am Ende dieser fatalen Entwicklung könnten nur noch die Politiker und Richter bei der Rechtsetzung mitreden. Diese sogenannte Elite weiss ihrer Ansicht nach besser, was für das Volk richtig ist und was nicht. Die SVP akzeptiert die stille Entmachtung des Souveräns nicht. Volk und Stände müssen weiterhin das letzte Wort in unserem Land haben. Aus diesem Grund hat die SVP-Delegiertenversammlung vor kurzem die Lancierung einer Volksinitiative beschlossen.

Fremde Richter bestimmen unser Recht

In immer ausgeprägterem Mass bestimmen die Richter am EGMR in Strassburg das schweizerische Recht. Sie bezeichnen die EMRK als ein „living instrument“, ein „lebendiges Instrument“, und bringen damit zum Ausdruck, dass sie der Konvention laufend eine neue, immer weitergehende Bedeutung geben und sie für ihre politischen Zwecke missbrauchen. Volk und Stände werden in ihrer Kompetenz in der Schweiz schweizerisches Recht zu bestimmen mehr und mehr eingeschränkt. Der EGMR gewichtet beispielsweise bei seiner Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention das Interesse verurteilter Krimineller am Schutz ihres Familienlebens konsequent höher als die öffentliche Sicherheit und verschafft so Personen ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, die nach schweizerischer Rechtsauffassung ausgeschafft werden müssten. Aber auch in vielen anderen Bereichen beschneidet der EGMR die rechtliche Selbstbestimmung der Schweiz. Alle Lebensbereiche – von der Sterbehilfe über den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin bis hin zu den Verjährungsfristen für Haftungsklagen – werden einer menschenrechtlichen Prüfung unterzogen, womit die Menschenrechte zu einer globalen Ethik emporstilisiert werden und sich der EGMR als höchste europäische Rechtsetzungsgewalt aufspielt. Mit Verweis auf die Praxis des EGMR werden immer mehr Volksentscheide nicht mehr umgesetzt, so beispielsweise die Ausschaffungsinitiative, deren Umsetzung in dieser Woche – vier Jahre nach der Volksabstimmung – vom Ständerat behandelt wird. Der Souverän kann immer weniger über sein eigenes Recht bestimmen.

Vorrang der Bundesverfassung

Mit der von den SVP-Delegierten beschlossenen Volksinitiative „Schweizer Recht geht fremdem Recht vor“ soll die Schwächung und Aushebelung der Volksrechte bekämpft werden. Die Umsetzung und Durchsetzung der Verfassung soll nicht mehr mit dem Hinweis auf internationales Recht verhindert werden können. Widerspricht ein Staatsvertrag der Verfassung, muss er neu ausgehandelt oder, wenn dies nicht geht, gekündigt werden. Neue Staatsverträge, die der Verfassung widersprechen, dürfen selbstverständlich gar nicht erst abgeschlossen werden. Vorrang gegenüber der Bundesverfassung soll – wie es schon jetzt in der Verfassung steht – nur das zwingende Völkerrecht haben.

Die SVP hätte an der heutigen Feier zumindest eine kritische Auseinandersetzung mit der Entwicklung und der richterlichen Auslegung und Verpolitisierung der EMRK gewünscht. Denn die kritischen Stimmen werden – nicht nur in der SVP – immer lauter. Das Abfeiern der Fehlentwicklung der EMRK durch das Parlament verleitet die Richter nur zu noch mehr selbstherrlicher Ausdehnung der einst gut gemeinten EMRK.

 
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