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Asylpolitik
Medienmitteilung

Wirkungsvolle Hilfe vor Ort statt willkürliche Bevorzugungen

Der Bundesart hat heute beschlossen, weitere Hilfsmassnahmen für Flüchtlinge aus Syrien zu prüfen.

Der Bundesart hat heute beschlossen, weitere Hilfsmassnahmen für Flüchtlinge aus Syrien zu prüfen. Die Aufnahme von zusätzlichen Flüchtlingen in der Schweiz wäre dabei der falsche Weg. Mit der Hilfe vor Ort kann hingegen mit vorhandenen Mitteln aus der Entwicklungshilfe eine gezielte Unterstützung und Wirkung sichergestellt werden. Die Kantone und Gemeinden leiden bereits heute unter den stetig zunehmenden Asyllasten. Eine Verpflanzung von Flüchtlingen, die nach dem Zufalls- und Willkürprinzip ausgewählt werden, hilft niemandem.

Im Zusammenhang mit dem Konflikt in Syrien und den dadurch ausgelösten Flüchtlingsströmen muss der Schwerpunkt der Schweizer Hilfe vor Ort liegen. Seit Ausbruch des Konfliktes im Jahre 2011 hat die Schweiz 128 Millionen Franken für humanitäre Hilfeleistungen in Syrien und in den umliegenden Gebieten eingesetzt. Für das Asylwesen gibt die Schweiz jährlich allein auf Bundesebene über eine Milliarde Franken aus und für die Entwicklungshilfe insgesamt über drei Milliarden Franken. Die notwendigen Mittel für die Hilfe vor Ort sind also vorhanden und können ohne Probleme zulasten des bestehenden Entwicklungshilfebudgets möglichst wirkungsvoll eingesetzt werden.
 
Vor dem Hintergrund des herrschenden Asylchaos kann es hingegen nicht sein, dass zusätzliche Kriegsflüchtlinge in der Schweiz aufgenommen werden. Bereits heute befinden sich insgesamt über 48‘000 Personen im Asylprozess. Aus Syrien sind seit Beginn des Konflikts bereits rund 9‘000 Personen in die Schweiz gekommen. Für Kriegsflüchtlinge aus Syrien, die trotz Hilfe vor Ort und der konsequenten Anwendung des Dublin-Abkommens in die Schweiz gelangen und ein Asylgesuch stellen oder sich bereits heute im laufenden Verfahren befinden, ist der Status der Schutzbedürftigen anzuwenden. Dieser Status „S“ wurde genau für solche Fälle im Asylgesetz verankert (Art. 4), wurde aber noch nie angewandt. Die SVP hat den Bundesrat bereits in der Herbstsession mit einem Vorstoss auf diesen Status aufmerksam gemacht. Dies würde das Schweizer Asylwesen durch kürzere Verfahren entlasten und insbesondere dazu führen, dass diese Personen nach Ende des Krieges in ihre Heimat zurückkehren. Dies ist heute mit der Erteilung des Flüchtlingsstatus oder der „vorläufigen“ Aufnahme nicht der Fall. Personen mit diesem Status bleiben in der Regel für immer in der Schweiz. 
 
Statt falsche Anreize zu setzen und das Asylchaos in der Schweiz noch zu verschärfen, fordert die SVP einmal mehr vom Bundesrat:

  • Die humanitäre Hilfe vor Ort soll zu Lasten des Entwicklungshilfebudgets wirkungsvoll sichergestellt werden.
  • Bundesrätin Sommaruga soll endlich ihren Pflichten nachkommen und nebst der Einhaltung des Dublin-Vertrages auch eine gerechte Verteilung der Asylsuchenden und konsequente Bekämpfung des Schlepperwesens bei der EU einfordern.
  • Die Attraktivität der Schweiz als Zielland für Asylsuchende muss gesenkt und abgewiesene Asylbewerber müssen konsequent zurückgeschafft werden. Dabei sind die bestehenden Gesetze strikte umzusetzen.
  • Kriegsflüchtlingen aus Syrien, die sich bereits in der Schweiz aufhalten oder die im Rahmen des bereits 2013 beschlossenen Kontingentes von 500 Flüchtlingen aufgenommen werden, ist der Status des Schutzbedürftigen gemäss Art. 4 AsylG zu erteilen. Nach Ende der Krise wird ihnen dieser Status wieder entzogen und sie müssen zurück in ihre Heimat, wo sie auch für den Wiederaufbau benötigt werden.
 
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