Die Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ wurde vor einem Jahr von über 63% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und allen Ständen mit überwältigendem Mehr angenommen.
Die Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ wurde vor einem Jahr von über 63% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und allen Ständen mit überwältigendem Mehr angenommen. Der Bundesrat will mit der heute vorgestellten Gesetzgebung in der von ihm favorisierten Variante den klaren Volksauftrag, wie schon bei der Ausschaffungsinitiative, erneut nicht korrekt umsetzen. Mit Bezug auf das „Vehältnismässigkeitsprinzip“ und nicht zwingendes internationales Recht sollen die Täter statt die Opfer von Sexualdelikten an Kindern und abhängigen Personen mit einer schwammigen „Härtefallbestimmung“ geschützt werden. Diese Missachtung des Volkswillens zeigt die Dringlichkeit der von der SVP lancierten Selbstbestimmungsinitiative, welche sicherstellt, dass Volksinitiativen wieder umgesetzt werden.
Die vom Bundesrat bei der Umsetzung der Initiative vorgeschlagene generelle Härtefallbestimmung widerspricht dem Verfassungsauftrag. Das vom Bundesrat ins Feld geführte Verhältnismässigkeitsprinzip wird durch die Initiative in keiner Weise verletzt, sondern vielmehr konkretisiert. Die Stimmbürger haben die Verhältnismässigkeit mit Annahme der Initiative für diesen Fall klar definiert, indem bei pädophilen Sexualdelikten ein zwingendes Berufs- oder Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen verhältnismässig sein soll. Alle anderen Tätigkeiten stehen diesen Personen weiterhin offen. Nach der Ausschaffungsinitiative will der Bundesrat nun mit einer schwammigen Härtefallklausel erneut Tür und Tor öffnen, um eine missliebige Initiative nicht korrekt umsetzen zu müssen. Der Täterschutz wird so über den Opferschutz gestellt.
Der Bundesrat hat sich nicht einmal die Mühe genommen, die Vorschläge der Initianten für eine sachgerechte Umsetzung allenfalls heikler Punkte, wie der Problematik der sogenannten „Jugendliebe“, in irgendeiner Weise zu berücksichtigen. Bundesrätin Sommaruga bringt damit einmal mehr eine kleinmütige Trotzhaltung zum Ausdruck.
Erneut begründet der Bundesrat die Nicht-Berücksichtigung eines Volksentscheids neben dem Verweis auf die Verhältnismässigkeit auch mit dem nicht zwingenden internationalen Recht. Die rechtliche Selbstbestimmung der Schweiz wird damit in einem weiteren Bereich aufgegeben. Das kann und darf nicht sein.
Diese gefährliche Entwicklung unterstreicht die Bedeutung der SVP-Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“. Diese Initiative stellt sicher, dass Volksentscheide wieder umgesetzt werden.