Das Volk hat 2013 einen Familienartikel in der Bundesverfassung abgelehnt. Einer weiteren staatlichen Einflussnahme auf die Familiengestaltung wurde damit eine Abfuhr erteilt.
Das Volk hat 2013 einen Familienartikel in der Bundesverfassung abgelehnt. Einer weiteren staatlichen Einflussnahme auf die Familiengestaltung wurde damit eine Abfuhr erteilt. Nun erdreistet sich der Bundesrat aber dennoch, weitere 100 Millionen Franken in familienergänzende Kinderbetreuung zu investieren, ohne dass es dafür eine Verfassungsgrundlage gäbe. Der Bundesrat greift damit erneut auch in den Föderalismus und die Hoheit der Kantone und Gemeinden ein und will seine familienpolitischen Vorstellungen zentral durchsetzen.
Obwohl das Volk weitere Einflussnahmen des Staates auf die Wahl des Familienmodelles abgelehnt hat, will der Bundesrat weitere 100 Millionen Franken in familienergänzende Betreuungsmodelle investieren. Die an sich bis 2006 begrenzte Anschubfinanzierung des Bundes wurde bereits mehrfach verlängert und kostete bereits rund eine halbe Milliarde Franken beim Bund und hat mehrere Milliarden Franken Folgekosten bei den Kantonen und Gemeinden ausgelöst. Obwohl der Bundesrat selber feststellt, dass er in diesem Bereich eigentlich keine Kompetenzen hat, will er dennoch einzelne Familienformen besonders fördern. Er verstösst damit gegen die Bundesverfassung und den Volkswillen.
Der freiheitliche Staat soll und darf aber nicht die Gesellschaft und somit die Familien von Oben herab formen wollen. Dies widerspricht dem Subsidiaritätsgedanken, denn es bedeutet die Verstaatlichung der Familie und unserer Kinder. Darüber hinaus ist es ein Schlag gegen den Föderalismus. Diese weitere Anschubfinanzierung bedeutet in Zeiten knapper Budgets Folgekosten für Kantone und Gemeinden in Milliardenhöhe, ein Affront gegenüber dem Steuerzahler und Stimmbürger.