Medienmitteilung

Konzept zur Umsetzung der Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“

Die SVP ist zutiefst besorgt, dass die Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ vom Bundesrat nicht verfassungskonform umgesetzt wird und er vielmehr einen weiteren Volksentscheid anstrebt, der das Ergebnis des 9.

Eine Arbeitsgruppe der SVP unter der Leitung von Nationalrat Heinz Brand hat in den vergangenen Wochen die Umsetzung des von Volk und Ständen am 9. Februar 2014 angenommenen Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung weiter konkretisiert. Heute wurde das Konzept der SVP-Fraktion präsentiert, nachdem bereits das Bundesamt für Migration im Verlauf der Woche darüber orientiert wurde. Die Umsetzung lehnt sich an die bewährten Zulassungsregelungen an, welche zwischen 1970 und 2002 galten. Mit der konsequenten Anwendung dieser Vorschläge lässt sich die Zuwanderung wieder steuern und begrenzen. Zudem können Missbräuche besser bekämpft werden.

Die SVP ist zutiefst besorgt, dass die Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ vom Bundesrat nicht verfassungskonform umgesetzt wird und er vielmehr einen weiteren Volksentscheid anstrebt, der das Ergebnis des 9. Februars rückgängig machen soll. Zuerst soll offenbar von Brüssel – ohne ernsthafte Verhandlungen – ein „Njet“ zur Anpassung des Freizügigkeitsabkommens abgeholt werden. Danach soll dem Schweizervolk die volle Personenfreizügigkeit – verbunden mit der Drohung, dass bei einem Nein alle bilateralen Verträge dahinfallen – im Rahmen des angekündigten institutionellen Paketes erneut vorgelegt werden. Damit verlässt der Bundesrat den Weg einer auf Gegenseitigkeit beruhenden pragmatischen Gestaltung der Beziehungen mit der EU und ebnet letztlich den Weg für einen schleichenden EU-Beitritt.

Den Initianten wurde auch entgegen jeder Vernunft die Einsitznahme in der Arbeitsgruppe, welche der Bundesrat zur Umsetzung der Initiative gebildet hat, verwehrt. Bereits am 18. März hat die SVP jedoch dem Bundesamt für Migration ihre grundlegenden Vorstellungen zur Umsetzung der Initiative präsentiert und nun diese Woche ein vertieftes Umsetzungskonzept vorgelegt.

Grosser Problemdruck

Seit Einführung der unbeschränkten Personenfreizügigkeit 2007 ist die Zuwanderung in die Schweiz förmlich explodiert. Was ist die Ursache dieser unkontrollierten Masseneinwanderung?

  • Mit Einführung der unbeschränkten Personenfreizügigkeit hat die Schweiz die Steuerungsmöglichkeit über Kontingente und Höchstzahlen gegenüber der EU verloren.
  • Ebenfalls nahm die Anzahl Zuwanderer aus Staaten ausserhalb von Europa, sog. Drittstaaten, weiter  zu. Dabei fällt insbesondere der Familiennachzug ins Gewicht.
  • Mit der nicht mehr kontrollierbaren Einwanderung nahmen die Missbräuche im Bereich der Sozialversicherungen zu. Dabei machten sich auch eklatante Fehlanreize bemerkbar, welche eine legale Ausnutzung der grosszügigen Sozialversicherungsleistungen ermöglichten. Hinzu kam ein völlig unzulänglicher Vollzug beim Bund wie in vielen Kantonen. Dieser unhaltbare Zustand wurde auch vom kürzlich veröffentlichten GPK-Bericht klar bestätigt.
  • Zusätzlich fiel der Inländervorrang der Personenfreizügigkeit zum Opfer und die bisher in der Schweiz anwesenden Ausländer und Schweizer auf dem Arbeitsmarkt wurden zunehmend verdrängt. Die Erwerbslosigkeit bei den in der Schweiz anwesenden Ausländern beträgt heute bereits 9,2%.

Klare Vorgaben der Initiative

Durch die Annahme der Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Personenfreizügigkeit mit der EU beendet und ein neues Zuwanderungssystem, welches eine eigenständige Steuerung ermöglicht, installiert – viele Politiker haben offenbar Mühe diesen Entscheid als zwingende Vorgabe zu akzeptieren.

Mit Annahme der Volksinitiative wurden folgende Grundsätze in der Verfassung (Art. 121 a) verankert.

  • Die Schweiz steuert die Zuwanderung eigenständig.
  • Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt.
  • Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.
  • Die Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Inländervorranges auszurichten.
  • Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.

Wirkung im Ziel entscheidend

Eine parteiinterne Arbeitsgruppe unter der Leitung von Nationalrat Heinz Brand hat nun in einem Konzept die Umsetzung der Initiative vertieft. Die Vorschläge bauen auf den bewährten Zulassungsregelungen auf, welche zwischen 1970 und 2002 galten. Die Kantone melden dem Bundesrat jährlich ihre benötigten Kontingente. Der Bundesrat legt aufgrund dieser Meldungen die Kontingente fest, wobei aufgrund der Situation auf dem Arbeitsmarkt (z.B. Anzahl Arbeitslose in den Regionen/Branchen) Anpassungen vorgenommen werden. Um den administrativen Aufwand für die Wirtschaft zu minimieren, ist in allen Kantonen eine schnelle, papierlose, elektronische Bewilligungserteilung (guichet électronique) einzuführen und die Behördenorganisation ist zu optimieren (nur noch eine zuständige Behörde in den Kantonen).

Die von der SVP vorgeschlagene Umsetzung erlaubt in Zukunft eine zielgenaue Steuerung der Zuwanderung über Höchstzahlen und Kontingente und ermöglicht, Missbräuche zu verhindern.

Das Konzept setzt auch an weiteren relevanten Punkten an:

  1. Die Dauer des Aufenthaltes soll grundsätzlich an ein bestimmtes und überprüfbares Arbeitsverhältnis gebunden sein. Kurze Arbeitseinsätze wie zum Beispiel im Gastgewerbe oder in der Landwirtschaft sollen auch mit kürzeren Aufenthaltsbewilligungen verbunden sein.
  2. Wer keine Arbeit mehr hat oder nicht für seinen eigenständigen Lebensunterhalt aufkommen kann, hat das Land bei Ablauf der Aufenthaltsbewilligung zu verlassen.
  3. Aufenthaltsbewilligungen (B-Bewilligungen) sollen grundsätzlich nur noch für ein Jahr erteilt werden (heute sind dies Fünfjahresbewilligungen) und jährlich erneuert werden müssen.
  4. Der Familiennachzug ist nur bei längerfristigen Bewilligungsarten möglich (C-Ausweis und B-Bewilligung). Er ist zudem an klare Auflagen wie die Integrationsfähigkeit zu knüpfen. Die Integrationsfähigkeit wird unter anderem anhand der finanziellen Eigenständigkeit, der Ausbildung, der Berufserfahrung und der Einhaltung und Akzeptanz der Schweizer Rechtsordnung gemessen.
  5. Die Berechtigung zum Bezug von Sozialversicherungsleistungen kann nur mit einer genügend langen Beitragsleistung in der Schweiz erworben werden. So sind beispielsweise die kantonalen Sozialhilfegesetze dahingehend anzupassen, dass Personen mit weniger als 12 Monaten Erwerbstätigkeit in der Schweiz von der Sozialhilfe ausgeschlossen sind.

Mit einem solchen Konzept kann die Nettozuwanderung gedrosselt und Missbräuche können reduziert werden. Die SVP fordert den Bundesrat, die Wirtschaftsverbände und die Arbeitsgruppe des Bundes auf, dieses Konzept für die Umsetzung aufzunehmen. Die SVP selbst wird dieses Konzept nun intern diskutieren und weiter daran arbeiten. Sie wird sich auch weiterhin in die Diskussion um die Umsetzung der Initiative einbringen.

Auf der aussenpolitischen Schiene mit der EU erwartet die SVP vom Bundesrat, dass er unter Berücksichtigung des Volksentscheids vom 9. Februar ernsthaft und pragmatisch über die künftige Gestaltung der Beziehungen verhandelt und dabei alle Dossiers, insbesondere auch diejenigen, die der EU wichtig sind – wie etwas das Steuerdossier – in die Verhandlungen einbezieht.

> Konzept zur Umsetzung der Volksinitiative

 
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