Die Wirtschaft hat sich seit Annahme der Volksinitiative gegen Masseneinwanderung weiterhin schamlos mit ausländischen Arbeitskräften eingedeckt.
Die Wirtschaft hat sich seit Annahme der Volksinitiative gegen Masseneinwanderung weiterhin schamlos mit ausländischen Arbeitskräften eingedeckt. Rund 100‘000 Personen sind seit dem 9. Februar 2014 netto zusätzlich in die Schweiz eingewandert. Nun legen die Wirtschaftsverbände völlig untaugliche Vorschläge zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels vor, welche weder eine Steuerung noch eine Begrenzung der Zuwanderung ermöglichen. Zudem missachten die Verbände die Vorgaben der Bundesverfassung in eklatanter Weise und tanzen damit der Bevölkerung auf der Nase herum. Die sich eintrübende Wirtschaftslage verlangt nun eine rasche Umsetzung des Verfassungsartikels.
Trotz rückläufigem Bruttoinlandprodukt hat sich die Zuwanderung im ersten Quartal dieses Jahres noch beschleunigt, und dies bei derzeit über 140‘000 Arbeitslosen in der Schweiz. Die Behauptung, die Zuwanderung gehe mit einer Verschlechterung der Wirtschaftslage rasch zurück, stimmt nicht. Vielmehr wird es nun noch attraktiver, billige Arbeitskräfte aus dem Ausland zu rekrutieren. Die negativen Folgen der unkontrollierten Masseneinwanderung werden sich mit einer schlechteren Wirtschaftslage rasch akzentuieren. Deshalb muss nun umgehend gehandelt werden. Die heute von den Wirtschaftsverbänden gebrachten Vorschläge erfüllen diesen Anspruch in keiner Weise.
Untaugliche Schutzklausel
Das von economiesuisse präsentierte Modell einer Schutzklausel ist nicht durchdacht und konnte seit der Lancierung der Idee vor einigen Monaten offensichtlich nicht weiterentwickelt werden. Um die Zuwanderung mit der EU zu steuern und zu begrenzen, müsste eine Kontingentierung sofort greifen. Wie sonst will man die heutige Masseneinwanderung reduzieren? Die im Modell vorgesehene Phase mit Personenfreizügigkeit lässt zudem keine qualitative Steuerung zu. Damit würde die Problematik, dass über die Hälfte der Zuwanderung nicht zum Zweck der Erwerbstätigkeit erfolgt und der einfache Zugang zu den Sozialwerken zu Missbräuchen führt, in keiner Weise gelöst. Diese Probleme würden mit dem Modell der Wirtschaft vielmehr noch verschärft, da das System zu massiven Fehlanreizen führt. Das Modell lässt zudem keine Anwendung des Inländervorrangs zu und verstösst damit gegen die Bundesverfassung. Eine vernünftige und wirtschaftsverträgliche Senkung der Zuwanderung lässt sich dadurch nicht erreichen.
Ausnahmen unterlaufen Verfassung
Mit den von der Wirtschaft geforderten grosszügigen Ausnahmen von der Kontingentierung (keine Kontingente für Grenzgänger oder für Bewilligungen bis zu einem Jahr) wird die Wirkung des neuen Verfassungsartikels völlig ausgehebelt. Der Verzicht auf Massnahmen im Bereich der Grenzgänger ist zudem eine schallende Ohrfeige der Wirtschaftsverbände für den Kanton Tessin.
Dass die Verbandsfunktionäre heute zudem gleichzeitig mit der Präsentation ihrer Vorschläge eine europapolitische Kampagne lancieren, lässt tief blicken. Letztlich wollen sie ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU mit automatischer Rechtsübernahme und EU-Gerichtsbarkeit. Über diesen schleichenden Weg in die EU soll dann auch die Personenfreizügigkeit wieder installiert werden, welche die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 9. Februar beendet haben. Diese durchsichtige Strategie, welche die Schweiz ruinieren und in die EU führen würde, wird die SVP dezidiert bekämpfen.