Themen
Aussenpolitik
Medienmitteilung

SVP bekämpft Auflösung der finanziellen Privatsphäre im Inland

Der Bundesrat hat heute die Grundlagen für die Einführung eines automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen mit dem Ausland verabschiedet.

Der Bundesrat hat heute die Grundlagen für die Einführung eines automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen mit dem Ausland verabschiedet. Für die SVP ist zwingend, dass dieser Schritt nur erfolgen darf, wenn er auch von den anderen OECD- und den G20-Ländern vollzogen wird. Zudem darf er nicht den Weg ebnen für eine Auflösung des Bankkundengeheimnisses im Inland. Die heute ebenfalls vorgestellte Revision des Geldwäschereigesetzes ist eine Zwängerei der Finanzministerin und wird von der SVP abgelehnt.

Sowohl ein spontaner als auch ein automatischer Informationsaustausch widersprechen wichtigen Grundsätzen der Schweiz, wie dem Schutz der Privatsphäre oder einem auf Treu und Glauben aufbauenden Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Die SVP hat immer betont, dass ein automatischer Informationsaustausch mit dem Ausland nicht in Frage kommt, solange sich nicht alle OECD- und G20-Staaten sowie alle wichtigen Finanzplätze zu einem gegenseitigen Informationsaustausch verpflichten und diesen auch umsetzen. Die SVP wird auf diesem Punkt beharren. Die Schweiz darf sich durch eine vorauseilende Umsetzung des AIA nicht erneut schwächen.

Gegenleistungen zwingend

Für die SVP ist es zudem zwingend, dass im Rahmen der Verhandlungen über konkrete Abkommen mit anderen Ländern folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Die Schweiz darf bei Verhandlungen mit einzelnen Ländern den AIA nur gewähren, wenn als Gegenleistung der Marktzugang zu deren Finanzmärkten nachhaltig gesichert wird.
  • Die ausgetauschten Daten dürfen gemäss dem Spezialitätenprinzip nur für Steuerzwecke verwendet werden.
  • Alle wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen (inkl. z.B. Trusts, Stiftungen, British Virgin Islands oder Delaware-Konstrukte) müssen identifiziert werden.
  • Die Partnerstaaten müssen angemessene Möglichkeiten für die Regularisierung der steuerlichen Vergangenheit zur Verfügung stellen.

Datenverwertung nur bei Betrugsverdacht

Um die Privatsphäre und das Bankkundengeheimnis im Inland zu schützen, wird die SVP in den Beratungen im Parlament Anträge einbringen, dass die aus dem Ausland stammenden Daten Schweizer Steuerpflichtiger nur bei einem begründeten Verdachtsfall auf Steuerbetrug verwendet werden dürfen. Die SVP setzt voraus, dass die gelieferten Daten nur für Steuerzwecke verwendet und nicht zweckentfremdet werden. Darüber hinaus sollen die Daten bei einer zentralen unabhängigen Stelle gelagert werden, da durch diese Massnahme der Datenschutz verbessert wird.

Zwängerei zurückweisen

Eine eigentliche Zwängerei stellt der wiederholte Versuch der Finanzministerin dar, ihre untaugliche „Weissgeldstrategie“ mit einer Änderung des Geldwäschereigesetzes durchzuboxen. Der gleiche Vorschlag wurde bereits in verschiedenen Vorlagen eingebaut und ist immer wieder gescheitert. Es kann nicht sein, dass die Banken zu Steuerkontrolleuren werden und damit hoheitliche Aufgaben erfüllen. Kein anderes Land kennt solche absurden Vorschriften, welche in der Praxis nicht durchsetzbar sind.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden