Der Bundesrat gesteht in seinem Bericht Probleme in Bezug auf die Rangordnung zwischen Völkerrecht und Landesrecht ein, lehnt aber konkrete Massnahmen ab.
Der Bundesrat hat heute einen Bericht zum Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht veröffentlicht. Mit einer sehr technischen Argumentation verschleiert er, dass es gerade der Bundesrat selbst ist, der den immer grösseren Einfluss von fremdem Recht in der Schweiz vorantreibt. So werden Volksentscheide mit Verweis auf internationales Recht nicht mehr umgesetzt. Darüber hinaus soll über institutionelle Verträge immer mehr fremdes Recht dynamisch übernommen werden und fremde Richter sollen das Sagen haben. Die Selbstbestimmungsinitiative der SVP wird hier eine Klärung zugunsten demokratischer Volksentscheide bringen.
Der Bundesrat gesteht in seinem Bericht Probleme in Bezug auf die Rangordnung zwischen Völkerrecht und Landesrecht ein, lehnt aber konkrete Massnahmen ab. Es war aber gerade der Bundesrat selbst, der in den letzten Jahren zusammen mit der Verwaltung und dem Bundesgericht den Vorrang von auch nicht zwingendem Völkerrecht über das Landesrecht postuliert und vorangetrieben hat. Rechtssicherheit und Stabilität werden damit in Frage gestellt. Volksentscheide werden nicht mehr respektiert. Die rechtliche Selbstbestimmung der Schweiz wird unterlaufen. Der Bundesrat strebt mit einem institutionellen Abkommen zudem an, dass die Schweiz in Zukunft dynamisch und zwingend das Recht der Europäischen Union (EU) übernimmt, und dass der Gerichtshof der EU in Brüssel zum höchsten Gericht bei Streitfällen zwischen der Schweiz und der EU wird. Das Schweizer Volk wird so mehr und mehr entmachtet. Das Volk und die Kantone wären nur noch auf dem Papier der Souverän. Damit würden wir unsere Selbstbestimmung aufgeben. Das gilt es unter allen Umständen zu verhindern. Für die SVP ist klar: Entscheide von Volk und Ständen müssen in unserem Land mehr Gewicht haben als internationales Recht.
Deshalb hat die SVP im März dieses Jahres die Selbstbestimmungsinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ lanciert, welche folgende Ziele verfolgt: