Der Bundesrat hat heute seine Botschaft zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» vorgestellt und diese Volk und Ständen zur Ablehnung empfohlen.
Der Bundesrat hat heute seine Botschaft zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» vorgestellt und diese Volk und Ständen zur Ablehnung empfohlen. Damit stellt unsere Mitte-Links Regierung nach der vorgespurten Abschaffung des Bankkundengeheimnisses gegenüber dem Ausland nun auch die finanzielle Privatsphäre im Inland zur Disposition. Für die SVP ein enttäuschender, wenn auch nicht überraschender Entscheid.
Nachdem die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats die dem automatischen Informationsaustausch zugrunde liegenden Bundesgesetze und –beschlüsse vergangene Woche vorberaten und angenommen hat, sind die Mehrheitsverhältnisse offensichtlich geworden. Die SVP nimmt zur Kenntnis, dass weder der Bundesrat, noch die anderen politischen Akteure in unserem Land die Kraft aufbringen, für die Aufrechterhaltung der Privatsphäre und des Bankkundengeheimnisses gegenüber dem Ausland zu kämpfen.
Was bleibt, ist der Kampf um das Bankkundengeheimnis im Inland
Für die SVP ist der Schutz der Privatsphäre zentral. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass das Bankkundengeheimnis im Inland auch in Zukunft Bestand hat. Personen mit Wohnsitz oder Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sollen weiterhin in ihrer finanziellen Privatsphäre geschützt werden, wenn sie ihr Konto in der Schweiz führen. Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» will den Schutz der Privatsphäre, vor allem den Schutz der finanziellen Verhältnisse, in der Schweizer Bundesverfassung festschreiben, damit unsere Freiheit gewährleistet bleibt und wir sicher vor Schnüffeleien und Missbrauch sind.