Medienmitteilung

Situation im Asylbereich eskaliert – Bundesrat muss sofort handeln

Seit Beginn dieses Monats haben offenbar täglich 330 Personen die Schweizer Grenze überschritten, um hier ein Asylgesuch zu stellen. Hochgerechnet ergibt dies für den Rest des Jahres über 20‘000 Personen, die in unser Land strömen (120‘000 auf ein Jahr hochgerechnet!). Damit ist klar, dass die Situation im Asylbereich eskaliert. Jetzt rächt sich die Untätigkeit der zuständigen Bundesbehörden, welche wegen den eidgenössischen Wahlen die Situation seit Monaten kleinreden. Die SVP fordert den Bundesrat auf, sofort zu handeln. Die Grenzen sind – unter Beizug der Armee – umgehend zu kontrollieren. Migranten, die aus sicheren Drittstaaten – also auch unseren Nachbarstaaten – einreisen wollen, sind abzuhalten. Ihre Asylgesuche sind gemäss Dublin-Abkommen durch jene Staaten zu prüfen, in denen sie in den Schengen-Raum eingereist sind.

Die nun eingetretene Situation mit einer massiven Migrationswelle in die Schweiz war seit Monaten absehbar. Die Zahlen sind rasant gestiegen. Im Verhältnis zur Bevölkerung hat die Schweiz schon seit mehreren Monaten mehr Asylgesuche zu verzeichnen als beispielsweise Deutschland (z.B. Anträge Schweiz im September: 4‘544, Anträge Deutschland: 43‘071 bei 10mal mehr Einwohnern und 15mal grösserer Siedlungsfläche). Die Schweiz trägt damit auch die Folgen des totalen Versagens der Asyl- und Migrationspolitik der EU, welche durch die „Einladung“ von Bundeskanzlerin Merkel an alle Migranten vollständig ausser Kontrolle geraten ist. Die Schweiz muss ihre Interessen nun eigenständig wahren.

Forderungen der SVP in den Wind geschlagen
Die Forderungen der SVP nach rasch wirksamen Massnahmen und der Kontrolle der Grenzen wurden von Bundesrat und Parlament in den vergangenen Monaten jedoch systematisch zurückgewiesen. Noch in der Herbstsession hat sich das Parlament beispielsweise geweigert, über eine Kontrolle der Grenzen zu diskutieren. Dafür, dass die Schweiz nun quasi unvorbereitet mit einer Eskalation konfrontiert ist, tragen insbesondere das zuständige Justiz- und Polizeidepartement unter Bundespräsidentin Sommaruga sowie die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz unter ihrem Präsidenten Hans-Jürg Käser die Verantwortung. Sie haben im Konzert mit allen Parteien – ausser der SVP – wegen den eidgenössischen Wahlen die sich zuspitzende Situation systematisch kleingeredet und der Bevölkerung wider besseres Wissen Sand in die Augen gestreut. Noch am 4. November 2015 hat eine Sprecherin des Staatssekretariates für Migration (SEM) am Schweizer Fernsehen wortwörtlich gesagt: „Wir haben noch Platz für all die Leute, die noch kommen wollen.“ Fatal wirken sich auch die falschen Signale aus, welche die Schweiz mit der kürzlich vom Parlament verabschiedeten Asylgesetzrevision aussendet. Mit Gratisanwälten für alle Asylsuchenden wird die Attraktivität unseres Landes für Wirtschafts- und Sozialmigranten weiter erhöht. Die SVP hat gegen diese unsinnige und gefährliche Vorlage das Referendum ergriffen.

Asylzahlen explodieren
Die Situation im Asylbereich spitzt sich täglich zu:

Zu dieser Situation ist zu bemerken, dass die Schweiz nun bereits seit Jahren überdurchschnittlich stark vom Zustrom von Migranten betroffen ist. Der Zustrom in den letzten Tagen konzentriert sich insbesondere auf Grenzübertritte aus Deutschland und Österreich (Herkunft dieser Personen: 50% Afghanistan, 25% Syrien, 5% Gambia, Iran und Irak).

Grenzen sichern – Illegale abweisen
Die SVP fordert nun ein sofortiges Handeln der zuständigen Behörden auf der Basis des Ausnahmeartikels (Art. 55) des Asylgesetzes und – falls notwendig – im Dringlichkeitsrecht. Der Bundesrat hat bereits an seiner morgigen Sitzung entsprechende Entscheide zu fällen:

  • Die Grenzen sind umgehend eigenständig zu kontrollieren und zu sichern. Zur Unterstützung des Grenzwachtkorps ist die Armee in Form eines Assistenzdienstes beizuziehen.
  • Personen, die aus sicheren Drittstaaten einreisen wollen, sind an der Grenze abzuweisen. Für ihre Asylgesuche sind gemäss Dublin-Abkommen jene Staaten zuständig, in denen sie in den Schengenraum eingereist sind.
  • Gegen Schlepper ist mit der vollen Härte des Gesetzes vorzugehen.
  • Bei Personen, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, ist konsequent zu unterscheiden zwischen Wirtschafts- und Sozialmigranten, Kriegsvertriebenen und Personen, die an Leib und Leben bedroht sind. Nur letztere haben Anrecht auf Asyl und dauerhaften Aufenthalt in der Schweiz. Die Schweizer Behörden haben dies unmissverständlich zu kommunizieren.
  • Personen mit abgewiesenem Asylentscheid sind umgehend in ihre Heimatstaaten zurückzuführen. Die an sie ausgerichtete Nothilfe ist zeitlich zu befristen.
  • Bei anwesenden Personen mit vorläufiger Aufnahme ist sofort umfassend zu überprüfen, ob die Situation in ihrer Heimat nun eine Rückführung zulässt (insb. Personen aus Eritrea und Afghanistan). Vorläufig Aufgenommene haben Anrecht auf Nothilfe.
  • Die Hilfe vor Ort im Umfeld des Kriegsgebietes von Syrien ist zulasten des übrigen Entwicklungshilfebudgets aufzustocken.

 

 
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