Medienmitteilung

Mehrheit des Bundesrates will eine schädliche Lohnpolizei

Der Bundesrat will Arbeitgeber mit 50 und mehr Mitarbeitenden per Gesetz dazu verpflichten, regelmässig eine Lohnanalyse zur Bekämpfung von „Lohndiskriminierung“ zwischen den Geschlechtern durchzuführen und diese extern kontrollieren zu lassen.

Der Bundesrat will Arbeitgeber mit 50 und mehr Mitarbeitenden per Gesetz dazu verpflichten, regelmässig eine Lohnanalyse zur Bekämpfung von „Lohndiskriminierung“ zwischen den Geschlechtern durchzuführen und diese extern kontrollieren zu lassen. Unternehmen, die die dieser neuen Verpflichtung nicht nachkommen, sollen an einen Lohnpranger gestellt werden, der in Form einer Liste öffentlich einsehbar wäre. Im Rahmen der heutigen Bundesratssitzung hat die Landesregierung deshalb die Vernehmlassung für die entsprechende Gesetzesanpassung eröffnet. Die SVP wehrt sich entschieden gegen eine solche Lohnpolizei, welche eine ausufernde Bürokratie und schädliche, staatliche Eingriffe in die Unternehmen bringt.

Trotz massiver Kritik und schwierigem Umfeld für die Unternehmen hat Bundespräsidentin Sommaruga nun ihre angekündigte „Lohnpolizei-Vorlage“ im Bundesrat durchgedrückt und in die Vernehmlassung geschickt.

Auf sozialistischen Pfaden
Bereits bei der immer noch hängigen Frauenquote in Verwaltungsräten liess der Bundesrat erkennen, dass er von einer bürgerlichen Wirtschaftspolitik Abschied genommen hat und sich stattdessen für linke Forderungen instrumentalisieren lässt. Mit der nun vorgesehenen Schaffung einer Lohnpolizei präsentiert er heute abermals eine schädliche und unsinnige Vorlage aus der sozialistischen Mottenkiste.

Gleicher Lohn für gleiche Leistung im Interesse der Unternehmen
Es ist offensichtlich, dass es letztlich im Interesse der Unternehmen liegt, dass für die gleiche Leistung auch der gleiche Lohn bezahlt wird. Nur so werden die Unternehmen auch in Zukunft die benötigten Fachkräfte erhalten. Wie eine aktuelle Studie klar zeigt, kann hingegen anhand des vom Bund ins Feld geführten nicht erklärbaren Lohnunterschieds keine Aussage über eine effektive Lohndiskriminierung gemacht werden. Die Ableitung politischer Zwangsmassnahmen lässt sich daher nicht stichhaltig begründen.

Massnahmen wären fatal für die Wirtschaft
Die vom Bundesrat angekündigten Massnahmen würden mit einem massiven Ausbau der Bürokratie einhergehen und den Unternehmen unverhältnismässige Kosten aufbürden. Damit steht die Vorlage auch im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld völlig quer in der Landschaft.

 
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