Der Ständerat hat heute mit grosser Mehrheit entschieden, dass kriminelle Ausländer weiterhin nicht konsequent ausgeschafft werden sollen.
Der Ständerat hat heute mit grosser Mehrheit entschieden, dass kriminelle Ausländer weiterhin nicht konsequent ausgeschafft werden sollen. Die Ständeräte missachten damit den Volksentscheid vom 28. November 2010 in krasser Weise. Die SVP erwartet nun vom Nationalrat, dass dieser standhaft bleibt und an einer Umsetzung des Ausschaffungsartikels in der Bundesverfassung auf der Basis der Durchsetzungsinitiative der SVP festhält. Ist dies nicht der Fall, wird das Volk die Ausschaffung krimineller Ausländer mit einer erneuten Abstimmung endlich durchsetzen können. Erschreckend war in der Debatte des Ständerates auch, dass nicht weniger als 16 Ständeräte aus den Reihen der SP, der Grünen, der Grünliberalen, der CVP und der FDP die Durchsetzungsinitiative – ohne eine verfassungsmässige Grundlage – aus „politischen Gründen“ für ungültig erklären wollten – letztlich nur, weil die Vorlage von der SVP stammt und gute Chancen hat, vom Volk angenommen zu werden. Diese Ständeräte sprechen der SVP und den 155‘000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern der Initiative quasi das Initiativrecht ab, was einem ungeheuerlichen Vorgang gleichkommt.
Nur gerade rund 500 kriminelle Ausländer können derzeit pro Jahr in ihre Heimat ausgewiesen werden. Volk und Stände haben am 28. November 2010 mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative diesen Missstand eigentlich beseitigt und damit eine automatische Ausschaffung bei schweren Straftaten beschlossen. Damit könnten die Bürgerinnen und Bürger vor bis zu 18‘000 Straftätern (bezogen auf das Jahr 2012; gemäss Berechnungen des Bundesrates) geschützt werden, welche die Schweiz pro Jahr nach Verbüssung ihrer Strafe verlassen müssten. Nachdem sich der Nationalrat zumindest auf eine Kompromisslösung, auf der Basis der von der SVP lancierten Durchsetzungsinitiative, geeinigt hat, missachtet die grosse Mehrheit des Ständerates – genau gleich wie der Bundesrat – den Volkswillen in krasser Weise. Mit der Einführung einer sogenannten Härtefallklausel, mit welcher jede Ausschaffung verhindert werden kann, fällt er in das untaugliche Konzept des seinerzeitigen Gegenvorschlags zurück, welcher von Volk und Ständen klar abgelehnt worden ist.
Besonders hinterhältig hat sich Bundesrätin Sommaruga in der ständerätlichen Debatte von heute verhalten. Sie hat unter anderem versucht, Fehlinformationen aus ihrem heutigen Departement im Vorfeld der Abstimmung von 2010, welches die Zahl der möglichen Ausschaffungen zu tief eingeschätzt hat, den Initianten in die Schuhe zu schieben.
Für die SVP ist klar: Setzt sich nicht die Lösung des Nationalrates durch, wird das Volk die Möglichkeit erhalten, die Ausschaffung krimineller Ausländer mittels der Durchsetzungsinitiative endlich sicherzustellen. Tragisch ist, dass seit der Annahme der Ausschaffungsinitiative bereits vier Jahre vergangen sind. Der Bundesrat und nun auch der Ständerat tragen mit ihrer Weigerung, den Volkswillen umzusetzen, die Verantwortung dafür, dass unterdessen erneut zahlreiche Opfer von Straftaten durch kriminelle Ausländer zu beklagen sind.