Die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien, die der Bundesrat heute offenbar beschlossen hat, widerspricht in eklatanter Weise der Bundesverfassung.
Die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien, die der Bundesrat heute offenbar beschlossen hat, widerspricht in eklatanter Weise der Bundesverfassung. Volk und Stände haben eine Begrenzung der Zuwanderung beschlossen und nicht einen weiteren Ausbau.
Der Bundesrat hat selbst immer betont, dass die Personenfreizügigkeit mit einer Annahme der Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ nicht vereinbar und damit faktisch beendet sei. Folgerichtig wurde die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien vom Bundesrat nach dem 9. Februar 2014 gestoppt. Noch heute hält das Staatssekretariat für Migration auf seiner Webseite unmissverständlich fest: „Der Bundesrat war nach der Annahme der Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung" nicht in der Lage, das bereits ausgehandelte Protokoll III über die Erweiterung des Freizügigkeitsabkommen auf Kroatien zu unterzeichnen, da es mit den neuen Verfassungsbestimmungen nicht vereinbar ist.“ Der nun erfolgte Meinungsumschwung ist also klar verfassungswidrig.
Hingegen ändert dieser Entscheid nichts an der Verpflichtung des Bundesrates, bis zum Februar 2017 eine eigenständige Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung mit allen EU-Staaten, inklusive Kroatien, einzuführen.