Der Bundesrat hat heute eine Verordnung beschlossen, die es dem Bund und den Kantonen erlaubt, Zivilschutzanlagen der Gemeinden zur «Bewältigung von Notlagen im Asylbereich» zu requirieren, also zu beschlagnahmen.
Der Bundesrat hat heute eine Verordnung beschlossen, die es dem Bund und den Kantonen erlaubt, Zivilschutzanlagen der Gemeinden zur «Bewältigung von Notlagen im Asylbereich» zu requirieren, also zu beschlagnahmen. Der nächste Schritt folgt nach den Plänen des Bundesrates am 5. Juni 2016. Die dann zur Abstimmung gelangende Asylgesetzrevision gibt dem Bund die Möglichkeit, Grundstücke von Privatpersonen und Gemeinden für den Erwerb und den Bau von Bundeszentren nötigenfalls zu enteignen. So massive Eingriffe in die Eigentumsrechte, nur weil die zuständigen Behörden ihre Aufgaben im Vollzug und bei der Abschiebung abgewiesener Asylsuchender nicht korrekt erfüllen, werden von der SVP entschieden abgelehnt.
Für die Neustrukturierung im Asylbereich soll das bisherige Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen des Bundes durch ein zentralistisches Plangenehmigungsverfahren und die damit einhergehende Möglichkeit von Enteignungen von Bürgerinnen und Bürgern bzw. von Gemeinden ersetzt werden. Damit entstehen dauerhafte Bundeszentren. Eine derart weitgehende Beeinträchtigung der Eigentumsgarantie und Beschränkung demokratischer Rechte für diesen Zweck ist unhaltbar. Die Schweiz kennt sonst solche Enteignungsrechte nur für übergeordnete nationale Interessen wie zum Beispiel bei militärischen Bauten, die der Sicherheit dienen. Es kann und darf nicht sein, dass Schweizer Bürger und Gemeinden zwangsweise Grund und Boden hergeben müssen und dass die Gemeinden und die Bürger immer weniger zu sagen haben im Asylwesen. Die heute vom Bundesrat verabschiedete Verordnung ist der Vorbote in Richtung einer staatspolitisch äusserst bedenklichen Entwicklung.