Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat sich heute erstmals mit der Umsetzungsgesetzgebung zur Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ befasst.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat sich heute erstmals mit der Umsetzungsgesetzgebung zur Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ befasst. Die SVP hält weiterhin mit Nachdruck an einer korrekten und konsequenten Umsetzung des von Volk und Ständen beschlossenen Verfassungsartikels zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung fest. Die Verfassung gibt klar vor, dass neben einem Inländervorrang auch eine zahlenmässige Steuerung über Höchstzahlen und Kontingente zu erfolgen hat. Ebenso sind Missbräuche im Bereich der Sozialwerke auszuschliessen.
Für die SVP ist selbstverständlich, dass sich die Umsetzungsarbeiten zur von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ am klaren Verfassungsauftrag zu orientieren haben. Weder mit einer derzeit inhaltsleeren Schutzklausel, deren Wirkung nicht absehbar ist, noch mit einem nur temporären Inländervorrang ohne weitere Begrenzungsmassnahmen kann eine markante Senkung der Zuwanderung erreicht werden. Die SVP hält deshalb an ihrem Konzept fest, das sich an den bewährten Steuerungselementen, welche zwischen 1970 und 2002 eingesetzt wurden (Höchstzahlen, Kontingente, Inländervorrang), orientiert. Ebenso wird sie sich weiter dafür einsetzen, dass Missbräuche und Fehlanreize im Bereich der Zuwanderung in die Sozialwerke konsequent ausgeräumt werden. Sie hat einen entsprechenden Prüfauftrag in die heutige Sitzung der zuständigen Kommission eingebracht und wird diesen Weg weiterverfolgen.