An der heutigen Fraktionssitzung nahm die SVP eine Standortbestimmung zum weiteren Vorgehen nach dem Nein zur Unternehmenssteuerreform vor.
Dabei nimmt sie die Kantone in die Pflicht und wird es nicht zulassen, dass der Mittelstand durch Steuererhöhungen für allfällige Wegzüge von Firmen ins Ausland zur Kasse gebeten wird. Vor der Sitzung trafen die Fraktionsmitglieder in Weinfelden Unternehmer und im Anschluss die Bevölkerung bei einem SVP bi de Lüt.
Das Schweizer Volk hat in einer demokratischen Abstimmung die vorgeschlagene Unternehmenssteuerreform abgelehnt. Damit gilt die bisherige Gesetzgebung unverändert weiter. Druck aus dem Ausland ist kein Grund, dem Schweizervolk überhastet, nicht fundiert oder etwa unter Umgehung des demokratischen Prozesses eine neue Vorlage vorzulegen. Die Zusage des Bundesrates an die OECD, die Steuergesetzgebung in der Schweiz bis zum 1. Januar 2019 zu ändern, wird durch den Volksentscheid vom 12.2.17 wirkungslos. Die Fraktion fordert, dass der Bundesrat dies der EU und der OECD so mitteilt.
Zusätzlich hält die Fraktion fest, dass eine Neuauflage der Unternehmenssteuerreform jetzt primär in der Pflicht der Kantone liegt. Sie müssen ihre individuellen kantonalen Steuervorlagen konkret ausarbeiten, so dass sie auch einer Volksabstimmung standhalten. Dabei ist unumgänglich, dass sie die finanziellen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden offen legen. Dabei sind Steuererhöhungen für Bürgerinnen und Bürger zu verhindern. Die Kantone haben dann in Zusammenarbeit mit dem Bund die Rahmenbedingungen zu definieren, die sie vom Bund für eine erfolgreiche Realisierung ihrer kantonalen Steuervorlagen benötigen.
Dem Mittelstand wurde während dem Kampf gegen die Unternehmenssteuerreform versprochen, dass dieser nicht zur Kasse gebeten wird. Die SVP-Fraktion unterstreicht deshalb, dass es auf keinen Fall zu Steuererhöhungen für Bürgerinnen und Bürger kommen darf. Deshalb sind jetzt der Bund und die Kantone gefordert, rasch Sparpakete (Minder-Mehrausgaben) vorzubereiten, welche allfällige Steuer-Mindereinnahmen durch Wegzüge von Firmen ins Ausland auffangen können.
Zu den einzelnen Geschäften der Frühjahressession wird die SVP-Fraktion nach der morgigen Sitzung kommunizieren.