Das überparteiliche Komitee gegen das Energiegesetz und die SVP haben am 5. Mai bei der Ombudsstelle SRG eine Beanstandung gegen einen einseitigen und parteiischen Beitrag von Schweizer Radio SRF eingereicht.
In der Sendung "Heute Morgen" vom 2. Mai 2017 wurden im Zusammenhang mit der bevorstehenden Abstimmung über das Energiegesetz falsche Aussagen gemacht und darauf basierend die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Kosten der Energiewende getäuscht. Schweizer Radio SRF hatte behauptet, die Kosten für die Energiewende könnten nicht klar beziffert werden, aber die Aussage der Gegner des Energiegesetzes, die Energiestrategie koste für einen vierköpfigen Haushalt CHF 3’200 pro Jahr, sei sicher falsch, obwohl diese auf Kostenschätzungen und Vorschlägen des Bundesrates beruht. Nun hat der Ombudsmann die Beanstandung der SVP mehrheitlich gutgeheissen.
Gegenüber der Ombudsstelle hält SRF im Schlussbericht vom 12. Mai denn nun auch selber fest, dass die Behauptung, das Klima- und Energielenkungssystem (KELS) sei durch das Parlament bereits versenkt worden, falsch sei: «Erst der Nationalrat hat die Vorlage durch Nicht-Eintreten versenkt. Der Ständerat hat die Vorlage noch nicht beraten. Vom Parlament zu sprechen ist nicht korrekt. Es handelt sich um eine fehlerhafte Verknappung, da die Inlandredaktorin ein Faktum mit ihrer Einschätzung kombiniert, ohne dies zu erklären».
Der Ombudsmann kommt in seiner Beurteilung dieser SRF-Sendung dann ebenfalls zum Schluss, dass weder die Behauptung von SRF, dass «die Energiewende ganz direkt etwa 40 Franken pro Jahr und Haushalt kosten wird», noch die Aussage, wonach das KELS vom Parlament bereits abgelehnt wurde, korrekt sei und diese Aussagen nicht der im Vorfeld einer Abstimmung geforderten, journalistischen Sorgfaltspflicht genügen.
> Stellungnahme Ombudsmann SRF (PDF)
Die SVP nimmt diese Einschätzung der Ombudsstelle der SRG mit Befriedigung zur Kenntnis und wird in den nächsten Tagen entscheiden, ob sie eine Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) einlegen wird.
Es ist inakzeptabel, dass das gebührenfinanzierte Staatsradio hier einmal mehr versucht hat, die Stimmbürger vor einer Volksabstimmung mit teilweise falschen Aussagen einseitig zu beeinflussen. Denn Tatsache ist und bleibt: Das am nächsten Sonntag zur Abstimmung gelangende Energiegesetz legt die Grundlage für Zusatzkosten pro Familie von rund 3’200 CHF pro Jahr. Dieses Gesetz legt nämlich in Art. 3 fest, dass der gesamte Energieverbrauch pro Kopf um sage und schreibe 43% zu reduzieren ist. Dieser gefährlichen und für den Mittelstand unbezahlbaren Planwirtschaft ist am 21. Mai mit einem klaren NEIN an der Urne eine entschiedene Absage zu erteilen.