Teurer Strafvollzug in der Schweiz
Eine Milliarde Franken pro Jahr kostet uns der Strafvollzug in der Schweiz, wie der Bundesrat auf ein Postulat von SVP-Nationalrätin Natalie Rickli geantwortet hat. Innerhalb der letzten fünf Jahre sind die Ausgaben um ein Viertel angestiegen. Grund dafür ist das neue Strafrecht, das seit 2007 in Kraft ist.
Lagen die Kosten für den Strafvollzug im Jahr 2005 noch bei 802 Millionen Franken, waren es fünf Jahre später bereits 993 Millionen Franken – also fast eine Milliarde. Insbesondere die Therapiekosten stiegen zwischen 2007 und 2011 stark an – von 44 auf 93 Millionen Franken. Dies hat einerseits mit dem neuen Strafrecht zu tun, das die Resozialisierung des Täters über den Schutz der Bevölkerung stellt und andererseits mit der nicht korrekten Umsetzung der Verwahrungsinitiative, die 2004 vom Stimmvolk angenommen wurde. Die neusten Zahlen des Bundesamtes für Statistik zeigen auf, dass es heute weniger Verwahrungen gibt als vor Annahme der Volksinitiative. Erst fünf Mal haben Gerichte die lebenslange Verwahrung ausgesprochen, erst eine ist rechtskräftig. Auch die ordentliche Verwahrung wird weniger häufig ausgesprochen. So wurden in den fünf Jahren vor 2007 insgesamt 87 Straftäter verwahrt, in den fünf Jahren danach waren es nur noch 23.
Therapie statt Verwahrung
Mit dem Rückgang der Verwahrungen stieg die Zahl der Therapien an. Die Gerichte ordnen heute viel mehr stationäre therapeutische Massnahmen gemäss Artikel 59 des Strafgesetzbuches an. Viele Richter haben nicht den Mut, Verwahrungen auszusprechen und schieben die Verantwortung auf die Psychiater ab. Eine solche Massnahme ist auf fünf Jahre ausgelegt, sie kann aber um weitere fünf Jahre verlängert werden. Das hat zur Folge, dass heute viel mehr Täter für eine lange Zeit therapiert werden, was horrende Kosten verursacht. Natürlich macht es Sinn, gewisse Täter zu therapieren, wenn sie dereinst wieder aus dem Gefängnis kommen. Heute wird aber fast jeder therapiert um der Therapie willen.
Die Hürden für eine Verwahrung müssen heruntergesetzt werden. Heute kann ein Täter neben vielen anderen Voraussetzungen nur verwahrt werden, wenn eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass er erneut eines dieser Verbrechen begeht. Der Grundsatz müsste geändert werden: Ein Täter wird nur therapiert, wenn eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass er therapierbar ist, sprich nicht rückfällig wird. Ansonsten ist er zu verwahren.
Kostspielige Therapien
Die 93 Millionen Therapiekosten alleine im Jahr 2011 sind mit Vorsicht zu geniessen, weil nur 20 Kantone Zahlen dazu geliefert haben. 20 Kantone Zahlen dazu geliefert haben. Appenzell Innerrhoden, Neuenburg, Obwalden, Tessin, Waadt und Wallis verfügen über kein entsprechendes Datenmaterial.
Dem Bericht des Bundesrates ist weiter zu entnehmen, dass die Krankenkassenprämien, sofern die Insassen nicht über genügend Mittel zur Bezahlung verfügen, von der fürsorgerechtlich zuständigen Behörde übernommen werden. Für Gefangene ohne festen Wohnsitz in der Schweiz kommt hierfür in der Regel der einweisende Kanton auf. Wie viele Häftlinge die Krankenkassenprämien nicht bezahlen und wie viel das die Steuerzahler der einzelnen Kantone kostet, wurde nicht erörtert. In Anbetracht des Ausländeranteils von 73,8% in den Schweizer Gefängnissen dürfte dies zusätzliche Kosten verursachen. Auch hier wäre Kostentransparenz in den Kantonen wünschenswert.