Bundesrat und Parlament setzen sich immer dreister über den Volkswillen hinweg. Das Parlament weigert sich, die Ausschaffungs-initiative umzusetzen. Die Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ soll nach Meinung gewisser Politiker und Rechtsprofessoren wegen der bilateralen Verträge mit der EU nicht umgesetzt werden, obwohl bereits vor der Abstimmung klar war, dass sie mit der Personenfreizügigkeit nicht in Übereinstimmung zu bringen ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gewichtet bei seiner Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention das Interesse verurteilter Krimineller am Schutz ihres Familienlebens konsequent höher als die öffentliche Sicherheit und verschafft so Personen ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, die nach schweizerischer Rechtsauffassung ausgeschafft werden müssten.
Diese Tendenzen, welche unsere direkte Demokratie im Kern gefährden, sind
endlich zu stoppen. Aus diesem Grund hat die SVP ein Projekt für eine Volksinitiative zur Umsetzung von Volksentscheiden erarbeitet.