Vorsicht vor dem EU-Diktat
Der Bundesrat will Volksentscheide mit Hilfe der EU umgehen. Dafür ist er bereit, unsere Souveränität und die direkte Demokratie zu opfern. Einzig die SVP wehrt sich dagegen.
1992 hat sich das Volk entgegen sämtlicher Angstmacherei der Mitte-Links-Parteien gegen den EWR-Beitritt entschieden. Heute zeigen uns die Fakten, dass diese Entscheidung richtig war. Wir haben eine tiefe Arbeitslosigkeit, eine starke Wirtschaft, sind führend in der Forschung, haben finanzielle Sicherheit und ein gutes Sozialsystem.
Der 9. Februar 2014
Ein grosser Aufschrei ging nach dem 9. Februar durch die Medien. Nationale und europäische Politiker empörten sich über die Annahme der Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“. Aus der EU kamen geharnischte Reaktionen. So liess Brüssel verlauten, dass die Schweiz ab sofort nicht mehr beim Forschungsrahmenprogramm „Horizon 2020“ einbezogen werde. Auch die Beteiligung der Schweiz am EU-Bildungsprogramm „Erasmus+“ wurde suspendiert. Der Schaden hält sich aber in Grenzen. Die Schweiz wird im Status eines Drittlandes weiterhin an Projekten teilnehmen, und der Bundesrat hat entschieden, dass die finanzielle Unterstützung ohne Umweg via EU an die Forschenden fliesst.
Die Rolle des Bundesrates
Nun stellen sich die Bundesräte als „Super-Patrioten“ dar, indem sie dem Volk versprechen, sie wollen die Initiative wortwörtlich umsetzen. Aber über die heilige Kuh „Personenfreizügigkeit“ will die EU nicht verhandeln. Das weiss auch unsere Regierung. Die Angst ist zu gross, dass auch EU-Mitgliedstaaten dieses löchrige und schädliche Abkommen anpassen wollen. Es wird, mit oder ohne Personenfreizügigkeit, immer möglich sein, ausländische Fachkräfte in der Schweiz zu beschäftigen. Schliesslich gab es auch eine Zeit vor der Personenfreizügigkeit. Unsere Regierung tut gut daran, im Interesse desVolkes den Volksentscheid ohne Wenn und Aber umzusetzen und sich nicht von der EU die innenpolitische Agenda diktieren zu lassen.
Institutionelle Einbindung
Im Rahmen der von der EU angestrebten institutionellen Anbindung könnte der Volksentscheid über die Zuwanderung umgangen werden. Institutionelle Anbindung heisst, dass EU-Recht gilt und von der Schweiz automatisch oder zumindest „dynamisch“ übernommen werden muss. Das Bundesgericht wäre bezüglich der Auslegung dieses Rechts EU-Richtern unterstellt. Unser Bundesrat zeigt Bereitschaft, den Forderungen aus Brüssel nachzukommen. Über eine gefährliche Hintertür sollen Volksentscheide umgangen werden. Das wäre das Ende unserer direkten Demokratie. Unsere Regierung sowie alle Mitte-Links-Parteien unterstützen diesen „Untertanen“-Vertrag mit der EU. Einzig die SVP kämpft dagegen an, um unser Land, unsere direkte Demokratie und unsere Souveränität zu verteidigen. Die SVP sagt NEIN zum schleichenden EU-Beitritt, NEIN zu fremden Richtern, NEIN zum EU-Diktat.