Überregulierung im Gesundheitswesen ausbauen?
Der Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung, über welchen wir als direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» am 18. Mai abstimmen, ist antiföderalistisch und unnötig.
Der Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung, über welchen wir als direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» am 18. Mai abstimmen, ist antiföderalistisch und unnötig. Die staatliche Regulierung im Gesundheitswesen wird damit weiter ausgebaut.
Wollen wir wirklich Bundesbern nachgeben und unsere Verfassung mit einem neuen Artikel 117a anreichern, welcher die medizinische Grundversorgung regulieren will? Die Absicht klingt zwar verlockend, dass „jeder Zugang zu einer ausreichenden medizinischen Grundversorgung von hoher Qualität“ haben sollte. Trotzdem sollte dieser Gegenentwurf am 18. Mai abgelehnt werden.
Zentralistische Regulierungen
Einerseits bedeutet dieser Artikel ein Eindringen des Bundes in einen Bereich, der in der Hoheit der Kantone liegt. Andererseits hindert uns nichts daran, durch die Anpassung bestehender Gesetze, verschiedene Massnahmen einzuleiten, um die Ausbildung und Perspektiven von Hausärzten zu verbessern sowie Akteure in diesem sensiblen Bereich als medizinische Grundversorger zu fördern.
Keine Notwendigkeit für ein Eingreifen des Bundes
Die Kantone sind heute durchaus in der Lage, gezielte und effektive Massnahmen zu implementieren, um mit schwierigen Situationen, wie zum Beispiel der Knappheit in einigen Bereichen, umzugehen. Es besteht somit keine Notwendigkeit für einen neuen Verfassungsartikel, der nur Tür und Tor für interventionistische Massnahmen einiger Planer des Bundes öffnet.
Problematische Umsetzung
Ich sehe jetzt schon Probleme bei der Umsetzung, etwa bei der Definition, was eine angemessene und ausreichende medizinische Grundversorgung von hoher Qualität ist. Die Konflikte sind bereits vorprogrammiert. Zwischen den unausweichlichen zentralistischen Regelungen des Bundes und den zu Recht misstrauischen Kantonen, welche eigentlich genug kompetent wären, auf die Bedürfnisse vor Ort zu reagieren und Lösungen anzubieten. Wir riskieren damit sogar neue Blockaden im Gesundheitswesen, die negative Auswirkungen auf unser gesamtes Gesundheitssystem und für die Patienten haben werden.
Es stimmt nachdenklich, wenn der Staat die direkte Kompetenz erhalten soll „die angemessene Abgeltung der Leistungen der Hausarztmedizin“ zu bestimmen. Welches sind die Kriterien, um die angemessene Entschädigung zu definieren? Wer bezahlt und wie wird bezahlt? Dies sind die grundlegenden Fragen und Sorgen auf die die Anhänger dieses mehr als unbefriedigenden Gegenvorschlags antworten müssen. Es ist für sie aber ein Gang auf glühenden Kohlen. All diese Unbekannten und die Gefährdung des Föderalismus machen deutlich, dass bei diesem Gegenentwurf die Bürgerinnen und Bürger überzeugt werden müssen, in weiser Voraussicht am 18. Mai beim Thema Hausarztmedizin ein NEIN in die Urne zu werfen.