Parteizeitung SVP-Klartext Juni 2015

SVP fordert Asyl-Moratorium

Die jährlichen Kosten von rund 6 Milliarden Franken für die Asyl- und Entwicklungshilfeindustrie bezahlen die Steuerzahler der Schweiz. Aufgrund der Anerkennungsquote von heute 60% (dreimal höher als noch im Jahr 2012) muss bei 30‘000 Asylbewerbern im Jahr 2015 mit zusätzlichen +18‘000 Personen gerechnet werden. Diese können langfristig in der Schweiz bleiben und verursachen damit Kosten im Umfang von rund +600 Millionen Franken pro Jahr. Die Verantwortung für dieses Schlamassel trägt die politische Führung des Eidgenössischen Polizei- und Justizdepartements um Bundesrätin Sommaruga. Die SVP fordert deshalb ein Asyl-Moratorium, und die Landesgrenzen sind wieder systematisch zu kontrollieren.

 
Die SVP stellt folgende Forderungen zur Lösung des Asylchaos:

1. Das Schengen/Dublin-System hat versagt. Der Bundesrat wird aufgefordert, das Asylgesetz per Notrecht ausser Kraft zu setzen (Asyl-Moratorium) und die Grenzen wieder systematisch zu kontrollieren.

2.  Es gibt keine Vollkostenrechnungen, was das Asylwesen den Steuerzahler kostet. Es ist endlich Transparenz zu schaffen, was ein durchschnittlicher Asylgesuchsteller in den ersten 10 Jahren im Schnitt pro Jahr kostet (inkl. Verfahrenskosten, Sozialhilfe, Vollkosten Schulbesuche, Familienbegleitungen, Gesundheitskosten inkl. Zahnarztkosten, Integrationsprogramme etc.).

3. Das 2006 und 2013 verschärfte Asylgesetz muss konsequent von allen kantonalen und eidgenössischen Behörden vollzogen und von den Hilfswerken respektiert werden. Damit kann rasch ein unmissverständliches Zeichen an die Schlepperbanden geschickt werden, dass die Schweiz Asylmissbraucher nicht toleriert.

4. Die Rekursmöglichkeiten und Rechtsmittel sind einzuschränken. Nach dem erstinstanzlichen Entscheid soll es nur noch eine Rekursmöglichkeit geben. Asylbewerber sollen während dem Verfahren in kontrollierten Zentren und bei Verletzung der Mitwirkungspflichten oder straffälligem Verhalten in geschlossenen Zentren untergebracht werden.

5. Wirtschaftsmigranten und kriminelle Asylbewerber müssen konsequent zurückschickt werden, damit den wirklich Verfolgten geholfen werden kann.

6. Dazu hat der Bundesrat insbesondere mit den Maghreb-Staaten Rückübernahmeabkommen abzuschliessen und bereits bestehende, welche nicht ratifiziert wurden, ratifizieren zu lassen. Gegenüber Staaten, die ihre Bürger nicht zurücknehmen, muss der Bundesrat in anderen Bereichen (z.B. Entwicklungshilfe) Gegenmassnahmen ergreifen.

7. Alle vorläufig Aufgenommenen sind zu überprüfen und sobald wie möglich in die Heimat zurückzuführen. Künftig ist der Status der vorläufigen Aufnahme ersatzlos abzuschaffen. Wer ohne eigenes Verschulden nicht zurückgeschickt werden kann, ist als Schutzbedürftiger temporär aufzunehmen.

8. Vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge mit subjektiven Nachfluchtgründen, wie z.B. politische Aktivitäten im Exil, dürfen kein Anrecht auf Familiennachzug haben.

9. Die Sozialhilfe für Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene ist auf das Niveau der Nothilfe zu reduzieren. Für anerkannte Flüchtlinge ist die Sozialhilfe nach einer gewissen Zeit ebenfalls zu reduzieren, damit kein Anreiz besteht, im Sozialsystem hängen zu bleiben.

10. Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten oder nicht mit den Behörden kooperieren, dürfen kein Recht mehr auf Nothilfe haben. Die staatliche Unterstützung für diese Personen muss sich auf die Organisation der Ausreise beschränken.

11. Der Bundesrat muss sich für die Durchsetzung des Dublin-Abkommens einsetzen und darf folglich Personen, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, kein Asylverfahren mehr gewähren.

12. Um dies durchzusetzen, müssen die Grenzkontrollen, vor allem zu Italien, rigoros verschärft und nötigenfalls durch das Militär unterstützt werden.

13. Die Agentur Frontex muss an der nordafrikanischen Küste Boote mit Auswanderern unmittelbar nach dem Auslaufen abfangen und wieder zurückführen. Dazu sind unter Umständen Abkommen mit nordafrikanischen Staaten zu treffen. Der Bundesrat hat sich dazu im Schengen-Ausschuss einzusetzen.

14. Kriegsflüchtlingen ist in erster Linie in der Herkunftsregion zu helfen. Dort kann mit den gleichen finanziellen Mitteln viel mehr erreicht werden als mit Umsiedlungsaktionen einzelner Auserwählter.
 

 
Stopp den Bundesasylzentren auch in Zürich

Die Stadt Zürich plant zusammen mit dem Kanton und dem Bund, mitten im aufstrebenden Zürcher Stadtkreis 5, ein Bundesasylzentrum für 360 Bewohner einzurichten. Die SVP der Stadt Zürich lehnt diesen Plan konsequent ab.

Der Zürcher Stadtkreis 5 ist längst kein peripheres Industriequartier mehr. Viele Familien mit Kindern wohnen im Quartier, tausende Jugendliche besuchen die Kaufmännische Schule, zehntausende vergnügen sich im Ausgang. Ein Zentrum mitten in einem boomenden Quartier einzurichten, ist nicht durchdacht, ja gar fahrlässig und falsch. Mitten in Zürich sind die Asylbewerber dort, wo sie hinwollen. Selbstverständlich spricht sich das in den Heimatländern der Asylsuchenden schnell herum.

Nachforschungen bei der Polizei haben ergeben, dass Einbrüche und Ladendiebstähle in der Umgebung von Asylunterkünften markant zunehmen. Trotz des Widerstandes der örtlichen Bevölkerung ignorierte die Stadtzürcher Regierung die vorhandenen Ängste der Bewohner und Gewerbetreibenden und entschied sich für diesen wohl ungeeignetsten Standort im Kreis 5. Was kümmert den Stadtrat schon das Wohlbefinden der Bevölkerung und des Gewerbes?

von Kantonsrat Mauro Tuena, Fraktionspräsident im Gemeinderat und Nationalratskandidat, Zürich (ZH)

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