Wahrung des Volkswillens bei Verhandlungen mit der EU
Viele EU-Bürger nehmen die EU als undemokratisch wahr. Die Bürgerferne Brüssels drückt sich immer wieder in einer unsäglichen Regulierungswut aus. Ein Grossteil der EU-Bürger kann auch nicht nachvollziehen, wieso sie nicht mehr selber bestimmen können, welche und wie viele Flüchtlinge und Migranten in ihr Land kommen dürfen. Um diesen Missständen einen Riegel zu schieben, hat Grossbritannien deshalb am 23. Juni in einer Volksabstimmung beschlossen, aus der EU auszutreten.
Was bedeutet diese Entscheidung der Briten für unser Land? Auch die Schweiz kämpft schon lange um mehr Handlungsspielraum in der Beziehung mit der EU. Doch bis jetzt vergebens. Der britische Volksentscheid lässt nun hoffen, dass die EU selbstkritischer wird, den eigenen Reformbedarf erkennt und sich bei Verhandlungen mit staatlichen Vertragspartnern dynamischer als bisher zeigt. Was die Beziehung der Schweiz mit der EU betrifft, so stehen derzeit zwei wichtige Geschäfte an.
Der Masseneinwanderungsartikel ist wirkungsvoll umzusetzen
Vor zweieinhalb Jahren hat eine Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung beschlossen, dass wir die Zuwanderung wieder eigenständig steuern. Tatsächlich steht offenbar ein einvernehmlicher Lösungsvorschlag in Aussicht, den Bundesrat Johann Schneider-Ammann und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am 19. September besprechen wollen. Es geht dabei um eine Art Schutzklausel, die das Personenfreizügigkeitsabkommen nicht verletzt, der Schweiz aber die Möglichkeit einräumt, die unkontrollierte Masseneinwanderung zu begrenzen. Sollte es jedoch zu keiner Einigung mit der EU kommen, so hat der Bundesrat einseitig Massnahmen zu ergreifen, die zur Lösung dieses Problems führen. Dabei darf er sich nicht von der Furcht vor einer Kündigung der Bilateralen I durch die EU leiten lassen. Es ist sowieso sehr unwahrscheinlich dass die EU die bilateralen Verträge I kündigt, angesichts des Nutzens, den sie aus diesen Abkommen erzielt.
Ein einengender Rahmenvertrag ist inakzeptabel für die Schweiz
Der zweite Verhandlungsgegenstand ist der sogenannte institutionelle Rahmenvertrag. Darin verlangt die EU von der Schweiz unter anderem die automatische Übernahme ihrer Gesetze, soweit sie die bilateralen Verträge betreffen. Damit aber nicht genug: Die Schweiz soll auch den EU-Gerichtshof als oberste Instanz anerkennen. Einen solchen Unterwerfungsvertrag gilt es mit allen Mitteln zu verhindern! Die Schweiz würde damit ihre Selbstbestimmung und Unabhängigkeit verlieren. Wir wären der Willkür der EU ausgeliefert und könnten unsere Ausländer- und Asylpolitik, Arbeitsmarktpolitik und viele andere Politikbereiche nicht mehr selber regeln.
Der Bundesrat benötigt viel Verhandlungsgeschick und Standfestigkeit
Die grosse Frage bleibt: Haben der Bundesrat und seine Unterhändler bei den wichtigen Verhandlungen in Brüssel die Erfahrung, das Geschick, das notwendige Selbstvertrauen, aber auch die Durchsetzungskraft, um den Schweizer Volkswillen wirkungsvoll und erfolgreich zu vertreten? Ich hoffe es – trotz grosser Zweifel!