Die SVP lehnt diesen Ausbau der Invalidenversicherung ab. Die IV ist immer noch hochverschuldet.
Daran wird auch die derzeit laufende Reform nichts ändern, wenn sie keine grundlegenden Anpassungen erfährt. Bevor nun also an einen weiteren Leistungsausbau gedacht werden kann, ist diese Versicherung erst zu sanieren. An dieser finanz- und ordnungspolitischen Logik kann und darf auch das EGMR-Urteil nichts ändern. Das Verdikt dieses Gerichtshofes für Menschenrechte ist ein exemplarisches Beispiel für einen unnötigen überstaatlichen Eingriff in unsere Gesetzgebung und einer Einschränkung unserer Souveränität. Dies auch in nebensächlichen Bereichen, bei denen in keiner Weise auch nur von einer Tangierung, geschweige denn einer Verletzung irgendeines Menschenrechtes gesprochen werden kann. Erschwerend kommt hinzu, dass sowohl der Bundesrat als auch das Parlament vor einigen Jahren eine parlamentarische Initiative, die den Forderungen des EGMR entsprach, abgelehnt haben. Aus diesen Gründen fordert die SVP, dass an der bestehenden Regelung bezüglich des Berechnungsmodells der IV-Renten festgehalten wird.