Vernehmlassung

Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-too-fail-Instrumenten

Die SVP begrüsst die vorgeschlagene Regelung zur Beseitigung von Steuernachtei-len von Konzernobergesellschaften. Die beantragte Beschränkung auf Banken und TBTF-Instrumente lehnen wir jedoch ab und beantragen stattdessen, dass auch Gesellschaften in anderen Branchen in vergleichbaren Situationen gleichbehandelt werden.

Die in der Vorlage beschriebene verminderte Wirkung des Beteiligungsabzugs tritt nicht nur bei Banken auf. Auch bei Industrie- und Dienstleistungskonzernen ist es durchaus möglich, dass die Konzernobergesellschaft ihre Tochtergesellschaften mit Fremdkapital versorgt. Wie die Banken erleiden auch Industrie- und Dienstleistungskonzerne in solchen Fällen eine teilweise Mehrfachbesteuerung ihrer Gewinne.

Mit der Steuervorlage 17 werden die heutigen Privilegien für Holdinggesellschaften wahrscheinlich gestrichen, weshalb Schweizer Konzerne vermehrt gezwungen sein werden, Holdinggesellschaften weitere Funktionen zu übertragen und zu so genannten Stammhausstrukturen überzugehen. Die Folge davon wäre, dass Industrie- und Dienstleitungskonzerne aufgrund der ungenügenden Wirkung des Beteiligungsabzugs künftig vermehrt steuerliche Nachteile in Kauf nehmen müssten. Eine Ungleichbehandlung zwischen Banken und Nicht-Banken ist vor diesem Hintergrund klar abzulehnen. Eine rechtsgleiche Behandlung verlangt, dass Konzernobergesellschaften aller Branchen, die in ökonomisch vergleichbaren Situationen ähnliche Nachteile erleiden, gemäss den gleichen Regeln besteuert werden müssen.

Es ist aus Sicht der SVP deshalb angezeigt, die in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagene Sonderregelung auf Konzerngesellschaften sämtlicher Branchen auszudehnen, damit auch hier Mehrfachbesteuerungen wirksam unterbunden werden.

 
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