Die SVP-Fraktion hat heute in Bern getagt. Einstimmig beantragt sie eine dringliche Interpellation für eine dringliche Debatte zur Einführung eines Finanzreferendums. Damit soll das Volk das letzte Wort haben bei Finanzbeschlüssen wie der sog. Kohäsionsmilliarde, Olympischen Spielen oder auch bei der Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen. Die SVP Fraktion hat bereits im Jahre 2003 und wiederholt im Juni 2017 diesen dringend nötigen Ausbau der Volksrechte gefordert. Zweitens verlangt die Fraktion in einer Parlamentarischen Initiative, dass die neue Gesetzgebung zur Ausschaffung der kriminellen Ausländer ausdrücklich auch gegenüber EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern angewendet wird.
Der Einfluss der direkten Demokratie in der Schweiz hat sich bewährt. Die Steuern sind dort am tiefsten, wo der Steuerzahler auch mitentscheiden kann. Die Kohäsionsmilliarde ist als einfacher Bundesbeschluss konzipiert und untersteht nicht der Möglichkeit eines Referendums. Das Parlament könnte dies jedoch ändern. Bundesgelder sind Gelder der Steuerzahler. Letzte Woche hat der Bundesrat 1.303 Milliarden an die EU verschenkt ohne eine Gegenleistung zu erhalten. Die Fraktion wird diese Zahlung im Parlament bekämpfen und hofft dabei auch auf Verbündete, die noch zur direkten Demokratie stehen. Deshalb verlangt sie eine dringliche Debatte zur Einführung eines Finanzreferendums.
Die Fraktion fordert zudem in Form einer Parlamentarischen Initiative (Pa.Iv.), dass auch kriminelle, verurteilte EU-Bürger gemäss geltendem Gesetz ausgeschafft werden. Im stossenden Urteil des Zürcher Obergerichts vom 22. August 2017 verzichtet dieses darauf, bei einem deutschen Straftäter die obligatorische Landesverweisung auszusprechen, weil das Freizügigkeitsabkommen Vorrang habe. Das Bundesgericht, auf welches sich das Zürcher Obergericht beruft, ist gemäss Verfassungsrecht nicht legitimiert und befugt, das Parlament in der Umsetzung des Verfassungsauftrags gem. Art. 121 BV zu behindern. Deshalb fordert die SVP-Fraktion in ihrer Pa.Iv., dass das Strafgesetzbuch ergänzt wird mit der ausdrücklichen Vorgabe, die Bestimmungen zur Landesverweisung auch gegenüber Bürgerinnen und Bürgern der EU zwingend zur Anwendung zu bringen. Mit dieser klaren Ergänzung und gesetzlichen Grundlage ist das Bundesgericht zu verpflichten, sich an die vom Gesetzgeber (Volk und Parlament) erlassenen Verfassungsartikel und Gesetze zu halten.