Editorial

Steuerstrafrechtsrevision erfolgreich entsorgt

Dank bürgerlicher Zusammenarbeit im Parlament, der Privatsphäreninitiative und SVP-Finanzminister Ueli Maurer ist in Bern ein kleines Weihnachtswunder geschehen.

Thomas Matter
Thomas Matter
Nationalrat Meilen (ZH)

Es ist nun fast auf den Tag genau zehn Jahre her, seit eine Mitte-links-Mehrheit der Bundesversammlung Eveline Widmer-Schlumpf zur Bundesrätin gewählt hat. Als Finanzministerin machte sich diese ebenfalls mit Unterstützung von Mitte-links daran, den schweizerischen Finanzplatz massiv zu regulieren. Es kam zu einer ganzen Reihe von wirtschaftsschädigenden Massnahmen: Angeblich unter Druck von OECD, EU, USA und internationalen Organisationen wurde das Bankkundengeheimnis für Ausländer preisgegeben. Und Bundesbern tat alles, um das Feld für den automatischen Informationsaustausch und damit für den gläsernen Bürger auch im Inland vorzubereiten. Mittlerweile haben amerikanische Gerichte festgestellt, dass unser Bankgeheimnis nicht gegen amerikanisches Recht verstösst. Darum räumte jetzt sogar der Chefredaktor des «Tages-Anzeigers» ein: «Die Schweiz hat das Bankgeheimnis völlig unnötig aufgegeben.» Und er nannte als Verantwortliche die damalige Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf.

Einen besonders drastischen Schlag gegen das Bankkundengeheimnis und die finanzielle Privatsphäre plante Widmer-Schlumpf mit ihrer Revision des Steuerstrafrechts. Diese sollte die Unterscheidung zwischen vorsätzlichem Steuerbetrug und fahrlässiger Steuerhinterziehung abschaffen beziehungsweise stark aufweichen. Die Steuerbehörden hätte während der Veranlagungsperiode Zugriff auf Bank- und Postkontos erhalten, ohne die Steuerpflichtigen vorgängig zu fragen oder zu informieren. Das Ziel war eine bislang ungekannte Steuerpolizei und eine ungeahnte Steuerspitzelei auch im Inland – inklusive Kompetenz der Steuerbehörden für Hausdurchsuchungen und Verhaftungen. Das grundsätzliche Misstrauen des Staates gegenüber seinen Bürgern sollte das bisherige Klima des grundsätzlichen Vertrauens in die Ehrlichkeit der Bürger ersetzen.

Solchen bürgerfeindlichen Tendenzen wollte die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ einen Riegel schieben. In der aktuellen Wintersession ist es dank der Zusammenarbeit von SVP, FDP und Teilen der CVP im National- wie im Ständerat gelungen, eine Motion zur definitiven Abschreibung der verheerenden Steuerstrafrechtsrevision aus der Ära Widmer-Schlumpf durchzubringen. Auch SVP-Bundesrat Ueli Maurer hat die beiden Kammern zu diesem Schritt ermuntert, weil diese Vorlage nicht mehrheitsfähig sei. Damit ist ein wichtiges Ziel unserer Privatsphäreninitiative erreicht.

Dass die Linken und die Steuerverwaltungen keine Freude an diesem wirtschafts- und bürgerfreundlichen Entscheid haben, war zu erwarten. Aber der Verzicht auf die Steuerstrafrechtsrevision bedeutet ein wichtiges staatspolitisches Signal: Die Schweiz hält am Erfolgsmodell der Wahrung der finanziellen Privatsphäre und der persönlichen Freiheit fest. Das ist ein starkes Zeichen des Vertrauens in unsere Mitmenschen, passend zur gegenwärtigen Adventszeit.

Thomas Matter
Thomas Matter
Nationalrat Meilen (ZH)
 
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