Vernehmlassung

Vernehmlassung Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (InkHV)

Die SVP lehnt die Inkassohilfeverordnung in dieser Form ab. Ganz generell sollte der Bundesrat mit der ihm in Art. 131 Abs. 2 und Art. 290 Abs. 2 ZGB delegierten Kompetenz zurückhaltender umgehen und die InkHV schlanker ausgestalten. Es ist wenig zielführend, die Leistungen der Inkassohilfe in diesem Detaillierungsgrad regulieren zu wollen.

Wir erachten insbesondere die Vorgabe, dass jeder Kanton eine Fachstelle für die Inkassohilfe einrichten muss, als übermässigen Eingriff in die kantonale Autonomie. Die einzelnen Kantone sind besser als der Bund in der Lage zu beurteilen, ob sie eine solche Fachstelle benötigen. Einige Kantone haben bereits eine Fachstelle eingerichtet, andere sehen (noch) kein Bedürfnis dafür. Wenn hier nun alle Kantone über den gleichen Kamm geschoren werden sollen, besteht die Gefahr, dass manche Kantone Verwaltungsressourcen aufbauen müssen, für die eigentlich gar keine Verwendung besteht.

Ausserdem fordern wir den Bundesrat auf, die entsprechenden rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass der eigentliche Gläubiger seine Rechtsstellung als Gläubiger nie verliert, auch wenn er eine Inkassostelle bevollmächtigt seine Interessen zu vertreten. Dies gilt nicht nur im Zusammenhang mit der Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen, sondern bezogen auf das gesamte Inkassowesen.

 
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