Die SVP lehnt die Genehmigung der Organhandelskonvention ab. Nach Angaben des Bundesrates erfüllt die Schweiz die Anforderungen der Konvention ohnehin bereits weitgehend.
Es ist daher überflüssig, dass sich die Schweiz mit der Genehmigung der Konvention völkerrechtlich bindet und dabei eventuell Verpflichtungen eingeht, deren tatsächliche Tragweite erst im Nachhinein erfasst wird. Wo in unserer Gesetzgebung noch Anpassungsbedarf besteht, kann dieser punktuell, entsprechend den hiesigen Bedürfnissen und Umständen über den üblichen parlamentarischen Weg vorgenommen werden.