Themen
Energie
Vernehmlassung

Teilrevisionen der Kernenergieverordnung, der Kernenergiehaftpflichtverordnung, der Ausserbetriebnahmeverordnung sowie der Gefährdungsannahmenverordnung

Die SVP kann die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen unterstützen. Die vorgeschlagenen Präzisierungen orientieren sich an der bisherigen Praxis, führen zu mehr Rechtssicherheit und stärken die bewährte Aufsichtstätigkeit. Die Sicherheit von Kernkraftwerken wird mit den Anpassungen aufrechterhalten, indem bestehende Unklarheiten beseitigt werden.

Kritisiert werden muss aber der Zeitpunkt der Vernehmlassung. Der erläuternde Bericht macht den Anschein, dass erst das laufende Gerichtsverfahren überhaupt zu den Anpassungen geführt hat, obschon bereits im Jahre 2012 die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) bemerkte, dass rechtlich gesehen in diesem Bereich Klärungsbedarf bestehe. Es wäre also genügend Zeit gewesen, die bestehende Praxis bereits früher in den Verordnungen klar und unmissverständlich festzuhalten und dabei den relativ einfach zu widerlegenden Argumenten der Beschwerdeführer den Wind aus den Segeln zu nehmen.

In diesem Zusammenhang ist auch festzuhalten, dass die SVP einen frühzeitigen Ausstieg aus der Kernenergie auf dem Rechtsweg und aus ideologischen Gründen klar und unmissverständlich ablehnt. Ein solcher Entscheid hat und muss stets von der Bevölkerung getroffen werden, was diese mit der Ablehnung der Atomausstiegsinitiative wie auch mit der Annahme des Energiegesetzes jeweils klar verneinte.

Im Weiteren unterstützen wir die Eingaben der betroffenen Stromunternehmen betreffend Präzisierung einzelner Begriffe für die Umsetzung der Verordnungen ausdrücklich.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme und grüssen Sie freundlich.

 
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