In aller Kürze hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrats heute Morgen die Selbstbestimmungsinitiative abgelehnt. Sie will fremde Richter statt Selbstbestimmung. Die Kommissionsmehrheit verweigerte sich einem Gegenvorschlag ebenso, wie zusätzlichen Anhörungen und einer fundierten Diskussion des Verhältnisses von Landesrecht und internationalem Recht.
Die Debatte des Ständesrates zur Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“, welche einen ganzen Morgen in der Wintersession 2017 in Anspruch nahm, zeigte vor allem eines: Die Fragen zum Verhältnis zwischen internationalem Recht und Landesrecht sind komplex, ernsthaft – und vor allem hochaktuell. Die Einschätzung, dass der Weg des Bundesgerichts, internationalem Recht einen generellen Vorrang einzuräumen, falsch ist, wird heute von breiten Kreisen geteilt. Ebenso wird zunehmend klarer, dass der Ansatz der „Schubert-Praxis“ mehrheitsfähig sein kann und darum weiterverfolgt werden soll.
Umso unverständlicher ist das eilige Tempo, mit welchem die Staatspolitische Kommission des Nationalrats heute die Selbstbestimmungsinitiative behandelt hat. Die Kommissionsmehrheit hielt es nicht einmal für nötig, die Problematik des Verhältnisses von internationalem Recht und Landesrecht fundiert zu diskutieren und hierzu auch Experten und Richter anzuhören. Auch die Formulierung eines Gegenvorschlags wurde mit 14:11 Stimmen verworfen. Die Kommissionsmehrheit hat aus rein partei- und wahltaktischen Überlegungen heraus eine Abstimmung im Wahljahr 2019 verhindern wollen. Dass sich die Kommissionsmehrheit mit diesem Entscheid zu Handlangern jener macht, die sich für fremdes Recht und fremde Richter in der Schweiz stark machen, hat sie wissentlich in Kauf genommen.
Bei der Selbstbestimmungsinitiative geht es um nichts weniger, als um den Fortbestand der direkten Demokratie. Die bewährte Tradition, dass Volk und Stände selbst bestimmen, in was für einer Schweiz – mit welchen Gesetzen und Regeln – wir leben wollen, geben Nationalräte von FDP, CVP, SP und Grünen der Staatspolitischen Kommission auf. Das macht sonst kein Land auf der Welt. So hat beispielsweise das Bundesverfassungsgericht in unserem Nachbarland entschieden, dass es Urteile aus Strassburg nicht umsetzen wird, wenn sie dem deutschen Grundgesetz widersprechen.
Es ist die Selbstbestimmung, die für den Wirtschaftsstandort Schweiz und damit unseren Wohlstand von zentraler Bedeutung war und ist.